Dass die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) das medizinische Leistungsgeschehen nicht mehr hinreichend abbildet, sei “unbestritten”. Das unterstreicht die Bundesregierung einmal mehr in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Unionsfraktion.
Demnach waren die Verhandlungen der Preise zwischen Bundesärztekammer (BÄK) und PKV im August noch nicht abgeschlossen. Sobald der Vorschlag zur GOÄ-Reform “vollständig” vorliege, werde dieser geprüft.