Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

Neue GOÄ-AnalogzifferHygienepauschale bei Privatpatienten sinkt

Die A245 GOÄ können Praxen nur noch bis 31. Dezember für erhöhte Hygienemaßnahmen abrechnen. Danach gibt es zwar eine neue Analogregelung. Doch diese ist schlechter vergütet.

Die Hygienepauschale in der GOÄ soll nun vor allem die gestiegenen Preise für Masken und Co ausgleichen, so die PKV.

Berlin. Wie bereits früher angekündigt, wird die bisher geltende Hygienepauschale für Privatpatienten, die Nr. 245 analog nicht über den 31. Dezember 2021 hinaus verlängert. Als Ersatz wurde von der PKV in Abstimmung mit der Bundesärztekammer, der Bundeszahnärztekammer und der Bundespsychotherapeutenkammer für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis zum 31. März 2022 eine neue Abrechnungsposition als Hygienepauschale vereinbart, die analoge Abrechnung der Nr. 383, berechenbar mit dem 2,3-fachen Gebührensatz. Die Leistung wird somit nun in Höhe von 4,02 Euro honoriert.

Als Begründung für die Reduktion der Pauschale gibt der Direktor des PKV-Verbandes, Florian Reuther, laut einer Pressemitteilung der PKV an, dass mit den bisherigen Pauschalen die Erstausstattung der Praxen mitfinanziert worden sei. Die ab 1. Januar 2022 reduzierte Pauschale diene noch für die laufenden Kosten etwa durch erhöhte Preise für Schutzmasken und Handschuhe. Die PKV habe die Praxen seit Ausbruch der Pandemie mit mehr als einer Milliarde Euro unterstützt und damit einen überproportionalen Anteil für die Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit der Praxen geleistet, so Reuther.

So wird abgerechnet

Auch für die Abrechnung der neuen Hygienepauschale 2022 (Nr. 383 analog) gelten dieselben Voraussetzungen wie bisher für die Nr. 245, unter anderem:

  • nur bei persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt und
  • nur einmal pro Sitzung abrechenbar,
  • Abrechnung auch neben der Nr. 3,
  • Keine erhöhten Faktoren bei anderen Abrechnungsnummern bei derselben Sitzung mit der Begründung „erhöhter Hygieneaufwand“. Erhöhungen mit anderen Begründungen sind aber durchaus möglich, z.B. „stark unruhiger Patient“ bei der Abrechnung einer Sonografie.
E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.