Die Behandlung akuter Verletzungen in der Hausarztpraxis ist ein gängiges Thema. Aber rechnen Sie auch richtig ab? Unser Autor gibt Tipps.
EBM
Bei Erstkontakt im Quartal Abrechnung der 03000 mit Hinzufügen der Pauschalen 03040, 03060, 03061, 03020 und 32001. Bei bekannten chronischen Erkrankungen 03220 beim ersten und 03221 beim zweiten Kontakt, automatisches Zufügen der 03222 durch die KV. Die drei Wundversorgungen können jeweils mit der 02301 abgerechnet werden, begründet durch die Angabe des ICD-Codes T01.9.
GOÄ
Bei neuem Behandlungsfall Abrechnung der Nrn. 1 und 5, letztere 3,5-fach bei mehreren Wunden und Fremdkörpersuche. Abrechnung der Lokalanästhesie mit der Nr. 490 (Daumenballen) und zweimal 492 (Finger). Für die Wundversorgung dreimal die Nr. 2004. Zu den Nrn. 490, 492 und 2004 können zusätzlich Auslagen berechnet werden. Beim zweiten und dritten Kontakt jeweils die Nrn. 1 und 5.
HZV
Bei Praxissitz im Bereich der KV Nordrhein Abrechnung der Wundversorgung (02300, 02301 und 02302) als Einzelleistung mit 8,00, 16,00 bzw. 30,00 Euro, bei den Verträgen mit den durch GWQ und spectrumK vertretenen BKKen, der IKKclassic sowie der TK. Bei den übrigen Verträgen (AOK, geschiedste BKKen, EK, Knappschaft und LKK) ist die Honorierung in den Quartals-Betreuungspauschalen enthalten.
Schwerpunktthema: Primäre Wundversorgung GOÄ
Die primäre Wundversorgung bildet sich in der GOÄ mit den Nrn. 2000 bis 2005 ab. Dabei werden verschiedene Parameter für die Wahl der richtigen Abrechnungsposition herangezogen.