Berlin. Die Ampelkoalition hat am Donnerstag Abend (16.3.) im Deutschen Bundestag mit dem Gesetz für eine Stiftung Unabhängige Patientenberatung (UPD) auch einen Änderungsantrag zur Entbudgetierung für Kinderärztinnen und -ärzte auf den Weg gebracht.
Die Entbudgetierung ist auch für hausärztliche Leistungen nötig, machte der Deutsche Hausärzteverband am Donnerstag im Vorfeld der Bundestagsentscheidung deutlich. Er fordert damit die Regierung auf, ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einzulösen.
Und dafür bestehen gute Aussichten. Denn beim Fachärztetag des Spitzenverbands Fachärzte Deutschlands hat Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) am Donnerstag zugesichert, dass die Entbudgetierung für hausärztliche Leistungen kommen soll.
Art der Entbudgetierung ausschlaggebend
Auch vor diesem Hintergrund betont Dr. Markus Beier, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbands, dass die konkreten Umsetzungsdetails entscheidend sind, damit am Ende tatsächlich die hausärztlichen Praxen gestärkt werden.
„Wir brauchen für den hausärztlichen Bereich eine Regelung analog zu der, die der Bundestag für die Leistungen der Kinderheilkunde beschließen soll. Das wäre eine echte, nachhaltige Stärkung der Primärversorgung in Deutschland und ein starkes Signal an die Kolleginnen und Kollegen, die nicht nur in der Corona-Pandemie unzählige Überstunden geleistet haben“, sagt Beier.
Zwei Systematiken
Mit dem sogenannten UPD-Gesetz hat der Bundestag nun neben der Neuaufstellung der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) auch die Entbudgetierung für kinderärztliche Praxen auf den Weg gebracht. Das Gesetz sieht dabei zwei unterschiedliche Herangehensweisen vor, um den Budgetdeckel zu lüften:
- eine für Leistungen der Kinderheilkunde
- eine für kinder- und jugendpsychiatrische Leistungen.
Letztere wäre für die Hausärztinnen und Hausärzte „nicht geeignet“, betont Beier.
Hingegen ein „guter und umsetzbarer Weg“ sei für die Kinderheilkunde gefunden worden. „In dieser Form benötigen wir die Entbudgetierung auch in der hausärztlichen Versorgung.“ Denn damit würden die Praxen grundsätzlich gestärkt, insbesondere würden aber Regionen profitieren, in denen die hausärztlichen Honorare besonders stark gekürzt werden, wie etwa in Berlin oder Hamburg.
Das UPD-Gesetz tritt mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.