Berlin. In seiner 76. Sitzung am 15.Dezember 2021 hat der Erweiterte Bewertungsausschuss weitere Corona-Sonderregelungen über den 31. Dezember 2021 hinaus bis zum 31. März 2022 beschlossen.
Telefonische Konsultationen
01434 EBM
Die Leistungen der 01434 werden auch weiterhin nicht für die Bildung des Punktzahlvolumens gemäß Präambel 3.1 Nr. 9 berücksichtigt. Das heißt für Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte, dass die 01434 nicht zusammen mit der Gesprächsleistung nach 03230 bzw. 04230 für die Auffüllung des Punktzahlvolumens von 64 Punkten je Behandlungsfall herangezogen wird.
01434 und 03221 bzw. 04221 EBM
Die Ziffer 01434 ist auch weiterhin bis zum 31. März 2022 außer neben der NGOP 01435 auch neben den 03221 bzw. 04221 abrechenbar.
Zuschläge zu den hausärztlichen Chronikerpauschalen
03221 bzw. 04221 EBM
Die Abrechnung der 03221 bzw. 04221 ist weiterhin bis zum 31. März 2022 nicht nur dann abrechenbar, wenn zwei persönliche Arzt-Patienten-Kontakte erfolgen, sondern auch bei
– mindestens einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt und einem Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer Videosprechstunde gemäß Anlage 31b zum BMV-Ä oder
– mindestens einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt und einem telefonischen Arzt-Patienten-Kontakt.
Quellen:
www.institut-ba.de/ba/babeschluesse/2021-12-15_eba76.pdf
www.institut-ba.de/ba/babeschluesse/2021-12-15_eba76_eeg.pdf