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UrinanalyseWas ist für den Laborbonus wichtig?

Für die Urindiagnostik stehen Hausärzten bei der EBM-Abrechnung vier Positionen zur Verfügung. Um den Laborbonus zu erhalten, sollten sie bei einer aber weitere Ziffern ansetzen.

Panta rhei?

Die 23-jährige Patientin konsultiert wegen Schmerzen beim Wasserlassen ihre Hausärztin (s. Kasuistik).

Kasuistik

Anamnese: Die Studentin Marita F. sucht ihre Hausärztin auf, weil sie am Vortag bereits auffällig häufig Wasser lassen musste und seit ca. fünf Uhr morgens heftige Schmerzen bei der Miktion spürt. Insgesamt fühlte sie sich schon seit drei Tagen nicht mehr wohl. An Vorerkrankungen ist eine Endometriose bekannt, außerdem ein Reizmagensyndrom. Bisher keine Operationen, Zyklus unauffällig. An Medikamenten nimmt Frau F. einen Ovulationshemmer, sonst bei Bedarf pflanzliche Magentropfen.

Befund: 23-jährige Frau in gutem AEZ. Herz und Lunge klinisch unauffällig. RR 115/70 mmHg, HF 84/min. Abdomen weich, im Unterbauch druckschmerzhaft, linke Flanke etwas klopfempfindlich, am ehesten muskulärer Genese.

Sonografie: Unauffällige Darstellung der Oberbauchorgane, Nieren bds. von normaler Form und Größe, normale Mark-Rinden-Korrelation, keine Stauungszeichen, keine stein- oder tumorverdächtigen Echostrukturen. Die Urinuntersuchung zeigt eine deutliche Leukozyturie und Bakteriurie. Im Teststreifen Eiweiß, Nitrit und Leukozyten positiv. Im Eintauchnährboden nach 24-stündiger Bebrütung über eine Million Keime, gramnegativ. Bei der Austestung konnten E. coli nachgewiesen werden. CRP-Schnelltest mäßig erhöht.

Diagnose und Beurteilung: Aufgrund der Vorgeschichte sowie der erhobenen Befunde handelt es sich bei Frau F. um eine akute Zystitis. Eine Pyelonephritis wurde klinisch weitgehend ausgeschlossen.

Therapie: Die Hausärztin verordnete bei heftiger akuter Symptomatik ein Antibiotikum, reichlich Flüssigkeitszufuhr und häusliche Ruhe für drei Tage. Nach dieser Zeit war Frau F. beschwerdefrei, eine Urinkontrolle nach weiteren fünf Tagen war steril.

EBM

Bei Erstkontakt rechnet die Hausärztin die altersentsprechende Versichertenpauschale ab, die KV ergänzt automatisch weitere Pauschalen (03040, 03060, 03061, 32001). Für die Sonografie berechnet sie die GOP 33042, die Untersuchung des Abdomens.

Die Urinuntersuchung rechnet sie mit den GOP 32030 (0,50 Euro) und 32031 (0,25 Euro) ab. Für die Untersuchung mittels Eintauchnährboden gibt es die GOP 32151 (1,15 Euro).

Da die Hausärztin gleichzeitig die Kennnummer 32004 angibt, wird die GOP 32151 nicht für den praxisspezifischen Fallwert (für den “Laborbonus”) berücksichtigt. Da Frau F. kurz vor einem Zwischenexamen stand, ergab sich noch ein ärztliches Gespräch, abgerechnet mit der GOP 03230.

GOÄ

Bei Abrechnung nach GOÄ fallen zunächst die Nrn. 1 und 7 für die Untersuchung des Abdomens samt der Nieren an. Die Sonografie wird mit der Nr. 410 für das erste und dreimal mit der Nr. 420 für drei weitere Organe berechnet, wobei die Hausärztin die untersuchten Organe in der Rechnung angeben muss.

Den Urin-Streifentest rechnet sie mit der Nr. 3511, das Urinsediment mit der Nr. 3531 ab. Der Eintauchnährboden kann, obwohl es eine Leistung aus dem Kapitel MIII ist, mit der Nr. 4605 abgerechnet werden, da die persönliche Aufsicht in der Praxis gewährleistet ist.

HZV

Bei den Hausarztverträgen (HZV) betrachten wir die Region Rheinland-Pfalz. Dort muss die Untersuchung des Eintauchnährbodens (GOP 32151) bei allen HZV-Verträgen über die Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet werden. Zusätzlich muss die Hausärztin die Sondernummer 88192 angeben, damit der Fall beim Wirtschaftlichkeitsbonus mitzählt.

Die Oberbauchsonografie wird bei allen Verträgen als Einzelleistung mit 21 Euro honoriert, einzige Ausnahme die DAK: hier bekommt die Praxis einen Zuschlag von fünf Euro auf jede P1, wenn Ergometrie, Langzeitblutdruckmessung und Sonografie möglich sind.

Schwerpunkt: Urindiagnostik

Für den sogenannten “Urinstatus” gibt es im EBM die GOP 32030 (0,50 Euro) für den Streifentest und die GOP 30131 (0,25 Euro) für die Untersuchung des Sediments. Dabei ist auch bei Mehrfachstreifen die GOP nur einmal abrechenbar. Die Kosten für den Testreifen sind im Honorar enthalten.

Lediglich Teststreifen, die nur Glucose, Eiweiß, spezifisches Gewicht oder den pH-Wert anzeigen, dürfen Ärzte über Sprechstundenbedarf beziehen. Begründung: Diese Untersuchungen allein sind nicht abrechenbar. Neben den Leistungen der präoperativen Diagnostik (GOP 31010 bis 31013) sind alle anderen Laborleistungen am selben Tag ausgeschlossen, somit auch Urinuntersuchungen.

In der GOÄ gibt es für beide Untersuchungen jeweils zwei Positionen, einmal im Abschnitt MI und einmal im Abschnitt MIII. Dabei sind die Nrn. 3511 (MI/Streifentest/2,91 Euro) und 3531 (MI/Urinsediment/4,08 Euro) höher bewertet als die MIII-Leistungen: Nr. 3652 für den Streifentest (2,04 Euro) und Nr. 3653 für das Sediment (2,91 Euro).

Für die Untersuchung des Urins auf Mikroalbumin bietet der EBM die GOP 32135 (1,55 Euro) an, in der GOÄ entspricht dies der Nr. 3736 (6,99 Euro). Dabei ist eine dreimalige Untersuchung an drei aufeinander folgenden Tagen durchaus als sachgerecht anzusehen.

Die orientierende mikrobiologische Untersuchung des Urins auf Bakterien ist im EBM mit der GOP 32151 (1,15 Euro) berechenbar. Dabei ist die GOP 32151 die einzige Hausarztleistung, die gleichzeitig die Angabe der Kennnummer 32004 rechtfertigt. In der GOÄ gilt die Nr. 4605 (3,50 Euro). Die Kosten der Eintauchnährböden sind in beiden Fällen Teil des Honorars.

Literatur

  1. https://hausarzt.link/f8zTh (EBM)
  2. https://hausarzt.link/eNZRR (GOÄ)
  3. https://hausarzt.link/01BC2 (HZV)
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