Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

WirtschaftlichkeitsprüfungSo umgehen Sie “Prüforgien” der KV

Die Kassenärztlichen Prüfinstitutionen stellen ihre Prüfprofile um. Dr. Gerd W. Zimmermann zeigt, was wichtig ist, um Regressforderungen von vornherein zu vermeiden.

Die unabhängigen Prüfgremien veranlassen Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei der Verordnung von Arznei- und Heilmitteln oder bei der Abrechnung von EBM-Leistungen in Relation zur Fachgruppe. Die Leitung hat dort ein unabhängiger Vorsitzender (meist ein Jurist), Kassen und Kassenärztliche Vereinigungen (KV) stellen zur Beratung Beisitzer.

Anders ist es bei den Plausibilitätsprüfungen nach Zeitvorgaben. Dort prüft allein die KV die vertragsärztliche Abrechnung dahingehend, ob diese inhaltlich korrekt ist. Das wiederum trifft nur zu, wenn man den Leistungsinhalt einer EBM-Position vollständig und korrekt erbracht hat. Dazu gehört auch die Prüfung der Abrechnung nach Zeitprofilen. Die KV kontrolliert dabei, ob der Arzt die abgerechneten Leistungen vom in der Gebührenordnung vorgegebenen Zeitaufwand her überhaupt erbracht haben kann. Die zugrunde liegenden Zeitprofile sind als Tagesprofil und Quartalsprofil im Anhang 3 des EBM benannt.

Zwar setzt die jeweilige KV diese Plausibilitätsprüfungen um, auf Bundesebene haben Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband aber zusätzlich eine Abrechnungsprüfungs-Richtlinie vereinbart, die regional als Grundlage für die dortigen Prüfvereinbarungen dient. Obgleich die angegebenen Zeiten auch die betriebswirtschaftliche Kalkulation für die einzelnen Leistungen des EBM darstellen, deren Resultat aufgrund der Budgetierung nicht zur Auszahlung kommt, müssen die KVen sich nach diesen Zeiten für die Prüfung verbindlich richten. Urteile der Landessozialgerichte Hessen und Nordrhein haben dies zuletzt bestätigt.

Wichtig: Zum 1. April 2018 wurde diese Abrechnungsprüfungs-Richtlinie aktualisiert. Jetzt sind Zeitprofile grundsätzlich arztbezogen zu ermitteln! Dies bedeutet, dass auch in KVen, die bisher die Gesamtprüfzeit der Praxis als Grundlage genommen haben, jetzt das Zeitprofil des einzelnen Arztes die primäre Prüfmethode darstellt. Die Prüfzeit der gesamten Praxis kann jetzt nur noch ergänzend berücksichtigt werden.

Es ist deshalb wichtig, künftig darauf zu achten, dass die Kennzeichnung der einzelnen Leistungspositionen mit der jeweiligen LANR eines Arztes in einer BAG oder einem MVZ “ausgewogen” erfolgt.

Insbesondere bei quartalsbezogenen Leistungspauschalen wie der Versichertenpauschale kann es sonst zu einer scheinbaren Implausibilität eines Praxispartners kommen, während beim anderen Partner eher “Zeitreserven” im Quartalsprofil vorhanden sind.

Hinzu kommt, dass Patientenidentitäten nicht mehr – wie bisher – nur bei Praxisgemeinschaften geprüft werden, sondern bei allen Ärzten. Dabei gelten als Auffälligkeitsgrenze 20 Prozent bei fachgleichen Praxen und 30 Prozent bei fachübergreifenden Praxen. Ein Problem könnte hier bei Urlaubs- oder Krankheitsvertretungen auftreten, wenn dadurch Vertretungspatienten in dieser Größenordnung innerhalb eines Quartals auftauchen. Es empfiehlt sich deshalb generell, im Vertretungsfall mehrere Praxen als Vertreter anzugeben, damit es nicht zu einer derartigen Kumulation kommt.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.