Berlin. Der Bewertungsausschuss (BA) hat beschlossen, dass die 01611 EBM bis zum 31. Dezember 2023 weiterhin extrabudgetär vergütet wird. Bislang war diese Regelung bis zum 31. März 2023 befristet.
Verordnungsvolumen unklar
Eine Analyse der aktuell vorliegenden Abrechnungsdaten bis zum zweiten Quartal 2022 hat zwar einen deutlichen Anstieg der Anzahl der Reha-Verordnungen gezeigt. Das Niveau des Jahres 2019 konnte jedoch nicht wieder erreicht werden, so dass unklar ist, mit welchem Volumen die Leistung „eingedeckelt“ werden kann.
Der BA hat deshalb eine erneute Verlängerung der Empfehlung um drei Quartale bis zum 31. Dezember 2023 beschlossen, wobei bis zum 30. September 2023 geprüft werden soll, ob die Überführung in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) wie geplant zum 1. Januar 2024 stattfinden kann.
Folge der Corona-Pandemie
Zum Hintergrund: Erstmals hatte der BA in Zusammenhang mit der Änderung der Rehabilitations-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) mit Wirkung zum 1. April 2018 eine befristete Finanzierung der 01611 EBM außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) empfohlen. Diese wurde aufgrund einer weiteren Richtlinien-Änderung bis zum 31. März 2021 verlängert.
Als die Anfang 2021 vorliegenden Abrechnungsdaten deutliche Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Anzahl der Reha-Verordnungen zeigten und keine zuverlässigen Prognosen über die Entwicklung der Leistungshäufigkeiten der 01611 möglich waren, hat der BA die Verlängerung der Finanzierung außerhalb der MGV bis zum 31. März 2023 empfohlen.
Der aktuelle Beschluss steht noch unter dem Vorbehalt der Beanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG).