Einen zusätzlichen Procalcitonin-Test (PCT) vor einer Antibiotika-Verordnung müssen Ärzte nur anfordern, wenn sie die Indikation für oder gegen ein Antibiotikum “nicht eindeutig” aufgrund “klinischer Kriterien” stellen können. In allen anderen Fällen braucht es keine vorherige Labordiagnostik, um ein Antibiotikum zu verschreiben.
Das hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zum Inkrafttreten des zweiten Schritts der Laborreform zum 1. Juli klargestellt. Zuvor herrschte mit der Reform bei vielen Hausärzten Unsicherheit in Bezug auf den Einsatz des PCT-Tests.
Ziel von Krankenkassen, KBV und Bundesregierung ist es, dass Ärzte insgesamt seltener Antibiotika verordnen. Ab 1. Juli haben sich Kassen und Ärzte im Erweiterten Bewertungsausschuss daher auf neue EBM-Ziffern für Labordiagnostik geeinigt. Zu den neuen Leistungen zählen etwa ein PCT oder die MALDI-TOF-Massenspektrometrie.
Damit diese nicht den Wirtschaftlichkeitsbonus des Arztes beeinträchtigen, können Ärzte die Kennnummer 32004 oder bei meldepflichtigen Erregern die 32006 ansetzen. Die Anforderung der Labordiagnostik läuft wie bisher über Muster 10.
Welche Laborleistungen können künftig durch Setzen der Kennnummer aus der Berechnung des Wirtschaftlichkeitsbonus ausgespart werden? Der Labor-Spickzettel verrät es.