Berlin. Mindestens einmal in der Woche dürfen sich Bürgerinnen und Bürger weiter kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Denn das Bundesgesundheitsministerium hat die Corona-Testverordnung bis zum 30. Juni verlängert. Arztpraxen, teilt die KBV mit, können also weiterhin PCR-Tests nach der Testverordnung in einem Labor veranlassen oder mittels PoC-NAT-Testsystem selbst durchführen und abrechnen. Dafür gibt es weiterhin acht Euro. Zur Erinnerung: Die Testverordnung gilt für Personen ohne Corona-Symptome. [habox:2] Werden allerdings PCR-Tests bei GKV-Versicherten mit COVID-19-Symptomen durchgeführt, ist der Test wieder lediglich über die Versicherten-, Grund-, Konsiliar- bzw. Notfallpauschale vergütet. Damit wird nicht nur in der Privaten Krankenversicherung gespart (zum 1. April ist auch die Hygieneziffer GOÄ A383 weggefallen). Auch im GKV-Sektor wurde gekürzt.
Pseudoziffer 88240 weiterhin eintragen
Die Sondervergütung über die EBM-Leistungen 02402 (Zusatzpauschale: 73 Punkte oder 8,22 Euro) und 02403 (Zuschlag: 64 Punkte oder 7,21 Euro) gibt es seit Beginn des zweiten Quartals nicht mehr. Grund ist, dass der Bewertungsausschuss die Sonderregel zur Extra-Vergütung nicht mehr über den 31. März hinaus verlängert hat.
Die KBV weist darauf hin, dass Ärztinnen und Ärzte die Pseudoziffer 88240 neben Leistungen bzw. den EBM-Ziffern, die bei Patienten mit Verdacht auf eine akute Infektion oder einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus angefallen sind, nach wie vor notieren sollten.
Gassen: Anlassbezogene Bürgertests stoppen
Im Zusammenhang mit der Verlängerung der Testverordnung fordert KBV-Chef Dr. Andreas Gassen, anlasslose Bürgertests zu stoppen und sich auf PCR-Tests bei symptomatischen Patienten zu fokussieren. „Anlasslose Bürgertests bringen sehr wenig und kosten sehr viel. Das sollte aufhören! Vielmehr ist es richtig, sich auf verlässliche PCR-Tests bei symptomatischen Patientinnen und Patienten zu konzentrieren und diese vollumfänglich zu fördern“, so Gassen am Montag (4.4.).