EBMNeuer Spicker erleichtert Krankschreibung

Während der Corona-Pandemie ändern sich die Vorgaben für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) sehr häufig. Manches gilt nur temporär, anderes dauerhaft. Der neue AU-Spicker der „Rauchenden Köpfe“ vereinfacht den Durchblick.

Bei der Krankschreibung haben Ärzte derzeit mehrere Möglichkeiten.

München. Die vier Hausärztinnen und Hausärzte der „Rauchenden Köpfe“ haben einen neuen AU-Spickzettel erarbeitet. Dieser soll es Praxisteams erleichtern, die Dauer der Sonderregelungen zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sowie die Abrechnung nach EBM im Blick zu behalten.

Durch die Corona-Pandemie gibt es nämlich, insbesondere die telefonische Krankschreibung betreffend, immer wieder befristete Regelungen zu beachten. Darüber hinaus hatte der G-BA zuletzt auch die Krankschreibung infolge eines Videokontakts zwischen Arzt und Patient eingeführt. Aber auch diese ist an bestimmte Bedingungen gekoppelt.

Tipps und Erklärungen zu den Detailvorgaben der AU haben die „Rauchenden Köpfe“ Dr. Christoph Claus, Moritz Eckert, Dr. Sabine Frohnes und Timo Schumacher in „Der Hausarzt“ zusammengestellt.

Hausärztinnen und Hausärzte können den neuen AU-Spickzettel bei „Der Hausarzt“ online herunterladen, wenn sie sich kostenfrei registriert haben. Am einfachsten und schnellsten ist dies mit ihrer E-Mail-Adresse und ihrer EFN-Nummer der Landesärztekammer möglich. Wer sich dabei für den Newsletter anmeldet, wird informiert, sobald ein Update oder ein neuer Spickzettel herauskommt.

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