AbrechnungNeue Preisübersicht für Heilmittel

Mit Beginn des zweiten Quartals 2019 gelten bundesweit einheitliche Preissätze für die Heilmittelabrechnung.

Heilmittel zu verordnen wird zunächst unübersichtlicher.

Heilmittel wie Physio-, Ergotherapie oder Podo-logie kosten seit 1. Juli bundesweit dasselbe. Damit haben die Unterschiede je nach Region und Kassenart ein Ende. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) stellt Ärzten eine Übersicht bereit, die den Preis pro Einzeltherapie der Maßnahmen auflistet, die Ärzte verordnen können: https://hausarzt.link/xi3nP

Zwar haben Kassen und Heilmittelverbände auch für Gruppentherapien einheitliche Preise festgelegt. Diese richten sich aber nach der Gruppengröße, die Ärzten zum Zeitpunkt der Verordnung nicht bekannt sind. Daher hat die KBV diese ausgespart. Alle Preise stellt der GKV-Spitzenverband auf seiner Webseite zur Verfügung.

Nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) musste jeweils der höchste Preis, der bisher regional vereinbart worden war, nun für das gesamte Bundesgebiet festgelegt werden. Inwiefern sich die gestiegenen Preise für die Leistungserbringer auch auf das Heilmittelbudget einer Praxis auswirken, lässt die KBV unerwähnt.

Zwar hat sie sich mit den Kassen im Oktober 2018 auf eine Ausgabenerhöhung um 0,8 Prozent geeinigt, damals waren die Vorgaben aus dem TSVG aber noch nicht bekannt. Da die exakte Steigerung von Kassenärztlichen Verei- nigungen (KV) und Kassen regional verhandelt wird, genauso wie Praxisbesonderheiten bei Heilmitteln, lohnt es, sich dazu bei den KVen zu informieren.

Auch bietet mitunter die Praxissoftware Möglichkeiten, die eigenen Heilmittelverordnungen zu überschlagen – dank der neuen Preisübersicht nun nicht mehr nur als grobe Schätzung, sondern mit verlässlichen Preisen. Zudem haben manche Patienten einen besonderen Verordnungsbedarf oder langfristigen Heilmittelbedarf und werden dann nicht im Budget eingerechnet.

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