Praxisinhaber müssen stärker denn je unternehmerisch denken. Effizientes Arbeiten im medizinischen und organisatorischen Bereich senkt aber nicht nur die Betriebskosten. Ihnen bleibt auch mehr Zeit für Ihre Kerntätigkeit, die Betreuung ihrer Patienten. Am besten gelingt das mit Unterstützung des gesamten Teams. Die VERAH® übernimmt hier zentrale Aufgaben in vielen Bereichen.
Faustregel: Gleichwertige Leistungen delegieren
Sie können alle Leistungen, die eine VERAH® mindestens gleichwertig erbringt, delegieren. Qualifizierte MFA unterstützen Sie in Ihrer Praxis im Bereich der Prävention, etwa durch die Ernährungsberatung oder die Patientenschulung. Standardisierte Methoden und Techniken bei der Versorgung und beim Fallmanagement gehören ebenfalls zu ihren Aufgaben. Auch in der sozialen Beratung wird die VERAH® eingesetzt.
Hausbesuche sind ein weiterer Schwerpunkt der Kolleginnen. Gerade in ländlichen Gegenden erreichen ältere Menschen die Praxis nur mühsam. Ihnen als Ärztin oder Arzt fehlt oft die Zeit, und nicht immer müssen Sie selbst vor Ort sein. Im VERAH®-Modell betreuen Fachkräfte Menschen vor Ort. Sie führen Hausbesuche eigenständig durch und helfen tatkräftig bei Diagnose-, Therapie- und Präventionsmaßnahmen. Auch der Krankheitsverlauf wird dokumentiert, etwa bei Wundheilungsstörungen.
Bislang werden VERAH® stark im medizinischen Bereich eingesetzt., doch sie können mehr (s. Ausbildungs-Modul 5). Dazu zählen etliche Aspekte rund um Abrechnung und Organisation: Kur- und Reha-Anträge, Formulare zur Heimaufnahme, Anträge auf Schwerbehinderung, Anfragen an Kassen, aber auch Fragen zu Digitalisierung oder zum Datenschutz.
Vergütung der Leistungen im Überblick
Trotzdem stellen Sie sich vielleicht die Frage, ob es sich lohnt, MFA die VERAH®-Schulungen zu finanzieren. Das ist definitiv der Fall, denn mittlerweile haben Sie zwei Möglichkeiten, Leistungen dieser Angestellten abzurechnen.
Dazu gehört das kollektivvertragliche System Kassenärztlicher Vereinigungen über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Aber auch im Rahmen Hausarztzentrierter Versorgungsverträge (HzV) können Kosten geltend gemacht werden. Die Details:
Abrechnung über den EBM
Die Gebührenordnungspositionen (GOP) 40870 und 40872 im EBM sehen eine Kostenpauschale von 17 Euro für ärztlich angeordnete Hilfeleistungen anderer Personen vor. Voraussetzung ist eine Qualifikation, wie sie in Anlage 8 zum Bundesmantelvertrag Ärzte beschrieben wird. MFA müssen sich zur Nichtärztlichen Praxisassistentin weiterbilden. Bei der VERAH® reichen bereits 20-stündige VERAH®-Plus-Kurse mit Erfolgskontrolle in Form eines Multiple-Choice-Tests aus. In manchen Kammerbezirken ist das online möglich – ein flexibles Verfahren, da es nicht zu Ausfallzeiten in der Praxis kommt.
MFA oder VERAH® mit entsprechender Qualifikation dürfen nur Leistungen für Patienten mit schwerwiegenden oder chronischen Erkrankungen erbringen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) so festgelegt. Auch in unterversorgten Gebieten ist ihr Einsatz möglich. Aufgrund der starken sozialrechtlichen Einschränkungen gelten die Abrechnungsziffern als wenig attraktiv.