Covid-19Jedes Land testet anders

Testen, testen, testen - aber wie? Fast jedes Bundesland folgt einer anderen Test-Strategie, zeigt eine Übersicht von "Der Hausarzt". Und nicht überall passen die Rahmenbedingungen, um die Testkonzepte auch in den Praxen umsetzen zu können. PLUS: Neue Patienteninfo zu "Tests für Urlauber".

München. Der von Ärzten befürchtete und von der Bundesregierung angestrebte Flickenteppich bei Corona-Tests ist eingetreten. Das zeigt die Übersicht der Test-Strategien, die „Der Hausarzt“ auf Basis der Informationen der Gesundheitsministerien der Bundesländer zusammengetragen hat (s.u. Bundesländer-Abschnitte).

Der jetzt entstandene Flickenteppich war quasi programmiert: Denn mit seiner „Test-Rechtsverordnung“ hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Mitte Juni festgelegt, dass die Länder vorgeben sollen, wer wie und von wem auf das neue Coronavirus (SARS-CoV-2) getestet werden soll. Die damit verknüpfte Problematik bei der Umsetzung hatte der Deutsche Hausärzteverband am Verordnungs-Entwurf kritisiert.

Hausärztinnen und Hausärzte sind daher gut beraten, sich mit den Test-Strategien (s.u.) und Abrechnungsvorgaben ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) für ihre Region auf dem Laufenden zu halten. Auch deswegen, weil die Länder ihre Strategie immer wieder anpassen können. Am meisten Aufsehen erregte Bayerns Testkonzept, während das Vorgehen in anderen Bundesländern kaum publik wurde.

Bayern prescht mit „Tests für jeden“ vor

Für seine Strategie „Test für jedermann“ kassiert der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) reichlich Kritik – nicht nur von anderen Politikern, sondern auch von Ärzten. Die Teststrategie schaffe neue Probleme für die Vertragsärzte, schreiben zahlreiche Hausärzte aus Bayern und anderen Teilen der Republik in einem offenen Brief an Söder (5.7.). Die Ausweitung sei „nicht durchdacht“ und solle daher durch epidemiologisch sinnvolle regelmäßige PCR-Tests in Praxen, Pflegeheimen oder Schulen abgelöst werden, fordern sie.

Schon Abstriche nach Kriterien des Robert Koch-Instituts (RKI) fielen derzeit zu 99 Prozent negativ aus. Trotzdem müsse immer Schutzausrüstung angelegt werden, um eine Gefährdung für das Praxispersonal wirklich auszuschließen, so die Hausärzte. Inzwischen wurden die niedergelassenen Ärzte zwar in der Regel mit Schutzkleidung ausgerüstet – teilweise seien diese aber fehlerhaft und Ärzte darüber nicht aktiv informiert worden. Unterdessen werden in verschiedenen KV-Regionen zudem die temporär errichteten Testzentren „abgebaut“.

Viele Abstrichstellen werden geschlossen

Die KV Berlin etwa hat eine Kooperation mit Kliniken, wodurch Mitte März drei „Abklärungsstellen“ errichtet worden waren, zum 30. Juni beendet. Abstriche können heute laut KV „in den meisten der Berliner Hausarztpraxen“ vorgenommen werden. In 30 Covid-19-Praxen, die sich auf ganz Berlin verteilen, können sich Patienten mit Verdacht demnach testen und behandeln lassen, wenn der eigene Hausarzt nicht testet.

„Aufgrund der anhaltend niedrigen Infektionszahlen“ wurden jüngst auch mehrere durch die KV Sachsen betriebene Testpraxen geschlossen. „In manchen Abstrichambulanzen lag die Anzahl der entnommenen Abstriche pro Tag im niedrigen einstelligen Bereich“, hieß es.

In Bayern hat sich die KV zum 1. Juli aus den Testzentren zurückgezogen. „In der Zeit des Katastrophenfalls“ seien die Zentren hier immer Einrichtungen der jeweiligen Landratsämter oder kreisfreien Städte gewesen, denen man mit Ärzten oder Verwaltungspersonal „zugearbeitet“ habe, erklärt ein Sprecher der KV Bayerns auf Nachfrage. Seit 1. Juli sei dies bei keinem bayerischen Testzentrum mehr der Fall.

„Tests nach medizinischen Kriterien!“

Tests für jedermann führten damit einerseits dazu, dass die Schutzausrüstung der Praxen im Herbst wieder knapp werden könnte, bemängeln die Hausärzte in ihrem offenen Brief. Andererseits dürfe es nicht wie im März dazu kommen, dass man auf sein Testergebnis tagelang warten muss. „Wer getestet werden soll, muss anhand klarer medizinischer und/oder epidemiologischer Kriterien festgelegt werden!“, fordern sie.

Zudem sollten die niedergelassenen Ärzte – zum Beispiel über ihre Berufsvertretung den Hausärzteverband – früh in die Pandemieplanung einbezogen werden. Nur so sei gesichert, dass ein Testkonzept auch mit dem Praxisalltag vereinbar und damit für Patienten gut umsetzbar sei, erklären die Hausärzte. Ein erster Schritt sei, die Abstrichstellen wieder zu öffnen und die Abrechnung der verschiedenen Corona-Testszenarien für niedergelassene Ärzte zu vereinfachen und vereinheitlichen.

Regionalisierte Abrechnung bei Test-Strategie

Der Traum von Einheitlichkeit ist für Ärzte sowohl bei der Abrechnung als auch bei der Test-Strategie geplatzt. Bei der Abrechnung von Corona-PCR-Tests können grob drei Szenarien unterschieden werden, die auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf Bundesebene zusammengefasst hat:

  1. Patienten mit Symptomen (Verdacht nach RKI-Kriterien): Hier sind die Abstriche Teil der Versicherten-/Grund- oder Notfallpauschale, Angabe der 32006 fürs Laborbudget sowie am Behandlungstag Kennzeichnung mit der 88240.
  2. Verdacht aufgrund Meldung der Corona-Warn-App: Zusätzlich zur Versicherten-, Grund oder Notfallpauschale wird hier die 02402 EBM angesetzt, zudem die 32006 fürs Laborbudget. Cave: Hier darf die 88240 am Abstrichtag NICHT notiert werden.
  3. Abstriche nach Test-Strategie: Diese Testungen sollen in der Regel die Gesundheitsämter veranlassen und vornehmen. Da für die Testung das Personal der Ämter meist aber nicht reicht, werden hierzu oft regionale Vereinbarungen mit den KVen getroffen, um diese über die vom Amt beauftragten Vertragsärzte abzuwickeln. Diese Vereinbarungen legen dafür die regional spezifische Leistungserbringung, Abrechnung und Honorierung für niedergelassene Ärzte fest, die oft dann auch spezielle Fallkennzeichnungen beinhalten.

Jedes Land fährt eine andere Test-Strategie

Einige Bundesländer sehen vor, dass Patienten vor der Aufnahme und bei Entlassung aus der stationären Behandlung auf Corona getestet werden sollen. Gemäß Test-Verordnung auf Bundesebene ist hier der PCR-Test Teil der stationären Behandlung und soll daher von den Krankenhäusern erbracht und mit den Krankenkassen abgerechnet werden.

Fast alle Bundesländer haben inzwischen für Tests bei asymptomatischen Personen (s. Punkt 3) spezifische Regelungen vorgelegt. Wenden sich Patienten an Hausarztpraxen mit einem Test-Wunsch, der in die jeweilige Test-Strategie fällt, sollten Ärzte ans Gesundheitsamt verweisen. Denn die Ämter müssen diese Tests veranlassen. Wünschen die Patienten diese Tests dennoch in der Praxis könnte dies allenfalls als Selbstzahlerleistung angeboten werden. Ausnahme: Das Gesundheitsamt hat mit der Praxis zum Beispiel eine Reihentestung im Pflegeheim vertraglich vereinbart oder hierzu wurde ein generelles Abkommen zwischen Öffentlichem Gesundheitsdienst (ÖGD) und KV getroffen.

Viele Bundesländer sehen in ihrer Test-Strategie vor, dass enge Kontaktpersonen von Infizierten (Kategorie I nach RKI) getestet werden sollen. Ebenso geben viele vor, dass vor der Aufnahme in Klinik oder Pflegeheim sowie bei lokalen Ausbrüchen Tests veranlasst werden. Einige Länder erweitern den Kreis zu untersuchender Personen nach Inzidenz – für ein paar sind 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner eine Grenze, ab der breiter getestet wird. Häufig zählen dazu dann auch Stichproben- oder Reihentests von Personal in Kliniken oder Pflegeheimen.

Kaum Vorgaben zu Schulen und Kitas

Nicht thematisiert werden in den meisten Test-Strategien bislang Antikörpertests. Lediglich Niedersachsen bezeichnet diese als Option im Nachgang von Corona-Ausbrüchen in Einrichtungen. Andere Bundesländer schreiben dazu, dass bisher der Erkenntnisgewinn durch Antikörpertests noch zu gering sei.

Nur wenige Länder sprechen sich bisher zu Reihen- oder Stichprobentests in Schulen und Kitas aus. Hier dürfen Ärzte gespannt sein, ob regional nach den Sommerferien nochmal nachgelegt wird, wenn der Schulbetrieb wieder voll startet. Ebenso lohnt es sich für Ärzte, die allgemeinen Corona-Maßnahmen der Landesregierung für Schulen und Kitas zu kennen. Einige Länder sehen nämlich vor, dass Eltern der Einrichtung ein ärztliches Attest vorlegen sollen, wenn ihr Kind mit Schnupfen oder Husten in die Kita oder Schule gehen soll, aber kein Corona-Verdacht besteht. Ebenso ist in manchen Ländern festgelegt, dass Ärzte nach einer abgeheilten Corona-Infektion bescheinigen sollen, dass die Gefahr einer Weiterverbreitung nicht mehr besteht.

Die Test-Strategien der Bundesländer im Überblick:

Baden-Württemberg

Mit Informationsstand 30. Juni plante die Landesregierung, ab 1. Oktober nach folgendem Konzept asymptomatische Personen zu testen:

  • Kontaktpersonen Kategorie I von Infizierten
  • nach Warnung über die Corona-Warn-App
  • bei Erkrankungshäufungen/Ausbrüchen (z.B. in Gemeinschaftsunterkünften, Betrieben, Heimen)
  • Je nach epidemiologischer Lage intensivierte Testung asymptomatischer Personen (z.B. in Kliniken und stat. Pflege)
  • vor Aufnahme in stationäre Pflegeeinrichtungen
  • bei Krankenhausaufnahme
  • In allen Stadt- und Landkreisen soll es Sentinel-Praxen geben, deren Proben werden neben Influenza auch auf SARS-CoV-2 geprüft
  • In 2 Stadt- oder Landkreisen pro Regierungsbezirk soll medizinisches und Pflegepersonal von je 1 Klinik, 1 stat. Pflegeeinrichtung und 1 ambulantem Pflegedienst regelmäßig getestet werden.
  • Mitarbeiter von Schulen und Kitas sollen sich von Mitte August bis Ende September zweimal auf Kosten des Landes und freiwillig testen lassen können, hieß es am 15. Juli. Tritt ein Fall in einer Schule oder Kita auf, können sich alle Mitarbeiter und Kinder testen lassen. Zudem sollen Sentineltests in je zwei Schulen und Kitas pro Regierungsbezirk stattfinden.
  • Neue Mitarbeiter in Schlachtbetrieben vor Arbeitsbeginn sowie einmalige flächendeckende Testung von Schlachtbetrieben (Konzept noch in Abstimmung)

Abrechnung: Die KV Baden-Württemberg stellt verschiedene Abrechnungshilfen für niedergelassene Ärzte zur Verfügung. Eine kompakte Abrechnungsübersicht für die einzelnen Testfälle ist derzeit in Erarbeitung, sagte sie „Der Hausarzt“.

Bayern

Am 30. Juni hat Bayern seine Strategie präsentiert. Diese gilt vorerst von 1. Juli bis 31. Dezember:

  • Kontaktpersonen Kategorie 1 von Infizierten – durch Gesundheitsamt an Tag 1 der Ermittlung, Wiederholung an Tag 5-7
  • Reihentestungen durch Gesundheitsamt bei Ausbrüchen
  • Reihentests von Lehrern und Erziehern durch Vertragsärzte im Auftrag des ÖGD
  • Einmalige Testung von Lehrern und Erziehern (Teilnahme freiwillig)
  • Im Auftrag des ÖGD testen Vertragsärzte regelmäßig Personal und Bewohner von Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und Ambulante Eingliederungshilfe.
  • Im Auftrag des ÖGD je nach epidemiologischer Lage werden Beschäftigte von Kliniken getestet.
  • Patienten können im Rahmen der Klinikbehandlung getestet werden.
  • Stichprobentests bei > 50 Fällen/100.000 Einwohner
  • Reihenuntersuchungen für Polizei und Gefängnisse
  • Reihentests für Betriebe werden bei Anlass angeordnet (z.B. Schlachtbetriebe)
  • Jeder Bewohner Bayerns darf sich bei Vertragsärzten testen lassen, dies kann unbegrenzt wiederholt werden

Abrechnung: Ihre Leistungen rechnen Vertragsärzte über die KV Bayerns ab. Der Bayerische Hausärzteverband hat hierzu eine Übersicht erstellt.

Bei Testung infolge der Corona-Warn-App oder einem Fall nach Test-Verordnung auf Bundesebene (z.B. vom ÖGD veranlasste Reihenuntersuchung) trägt die GKV die Kosten. In den anderen Fällen übernimmt das Land die Kosten.

Reiserückkehrer: Der Bayerische Hausärzteverband hat am Dienstag (14.7.) gefordert, dass Bayern eine Teststrategie für Urlaubsrückkehrer erarbeiten muss, um neue Corona-Hotspots zu vermeiden.

Berlin

Am 30. Juni stellte die Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) in Aussicht, dass auch in Berlin künftig breiter, aber gezielt getestet werden soll. Bisher sieht die Test-Strategie vom 19. Mai vor:

  • Wiederholte Stichprobentests nach Zufallsprinzip bei asymptomatischen Personen, besonders bei Multiplikatoren und erhöhter Exposition (Gastronomie, Gefängnis etc.).
  • Breite Tests in Heimen, die von Vivantes und Charité betreut werden. In den restlichen Pflegeeinrichtungen sollen alle Mitarbeiter einmal getestet werden.
  • Stichprobentests bei Kindern und Erziehern in Kitas. Ab Mitte Juli sollen sich alle Erzieher und Lehrer testen lassen können (2.7.).
  • Regelmäßige Tests bei medizinischem Personal in Risikobereichen
  • Querschnittsuntersuchungen bei medizinischem Personal in der verbleibenden Krankenversorgung
  • Großflächige Tests der Bevölkerung oder in Bildungseinrichtungen werden geprüft

Abrechnung: Bei der KV Berlin finden sich bisher keine Hinweise zur Abrechnung von Abstrichen bei asymptomatischen Personen. Daher ist anzunehmen, dass Vertragsärzte lediglich bei symptomatischen Patienten (nach RKI-Kriterien) oder Alarmierung durch die Corona-Warn-App mit den Krankenkassen abrechnen können.

Brandenburg

Brandenburg stellt bei seiner Strategie vom 12. Juni gezielt auf medizinische Einrichtungen sowie Kitas und Schulen ab:

  • Medizinische Einrichtungen: Personal aus Risikobereichen soll 1xWoche getestet werden (abhängig von Patientenzahl und regionaler Inzidenz)
  • Rettungsdienst: Stichprobentests ab einer 7-tage-Inzidenz > 20/100.000 Einwohner im Landkreis des Standorts
  • stationäre Pflege: regelmäßige Stichprobentests von Mitarbeitern und Bewohnern (1 Prozent alle 14 Tage ca. bis Oktober)
  • Kita, Schule: bei Ausbruch/Infiziertem werden Kontaktkinder und -mitarbeiter getestet
  • Kita, Schule (August bis November): Alle Beschäftigten können sich freiwillig alle 2 Wochen testen lassen. Stichprobentest bei 1% der Kinder/Schüler alle 14 Tage.

Am Donnerstag (2.7.) hat das Landesgesundheitsamt allen Schlachtbetrieben empfohlen, ihre Mitarbeiter zu testen, nachdem es in einem Betrieb bei freiwilligen Tests zu zwei positiven Ergebnissen gekommen war.

Abrechnung: Genauere Angaben zur Abrechnung insgesamt fehlen bisher. Mitte Juni sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums zu „Der Hausarzt“, der ÖGD benötige auf jeden Fall die Unterstützung der Vertragsärzte. Eine Vereinbarung werde noch mit der KV verhandelt.

Die KV Brandenburg weist bislang darauf hin, dass Testungen bei der Klinikaufnahme oder während einer stationären Behandlung von der Klinik erbracht und abgerechnet werden. Werden Patienten ambulant operiert, müsse der ÖGD den Test anordnen. Der Abstrich sei hier keine vertragsärztliche Leistung.

Die Stichprobentests in Kitas und Schulen finanziert das Land, heißt es.

Bremen

Bisher steht eine Teststrategie für Bremen noch aus (Stand 26.6.). Die KV Bremen teilt daher in ihrer Ablaufübersicht mit, dass Vertragsärzte asymptomatische Patienten bei Kontakt zu einem Infizierten oder Ähnliches ans Gesundheitsamt verweisen sollen. Wünschen sich Patienten einen Test, sollen Ärzte dies nach GOÄ als Selbstzahlerleistung abrechnen.

Nach Medienberichten plant der Senat, künftig gezielt asymptomatische Personen in Heimen, Kliniken, Gemeinschaftsunterkünften sowie Kitas und Schulen zu testen.

Reiserückkehrer: Um eine 14-tägige Quarantäne zu umgehen, können sich Reiserückkehrer aus Corona-Risikogebieten kostenfrei auf das Virus testen lassen. Zuvor hatte das Gesundheitsressort gemeldet, alle Reise-Rückkehrer – also auch jene aus Nicht-Risikogebieten – würden kostenfrei getestet werden. Diese Meldung korrigierte der Senat am Dienstag (14. Juli) und schränkte die Zielgruppe dieses Angebots entsprechend ein. Wer von einer Reise aus einem Risikogebiet zurückkommt und sich testen lassen will, kann sich an das Bürgertelefon unter der Nummer 115 wenden. Von dort wird dann ein Test in den Teststellen in Bremen oder Bremerhaven veranlasst.

Die KV informiert, dass am Dienstag (30.6.) das Meldeformular geändert wurde. Das Feld „Routine“ ist für asymptomatische Personen gedacht, die sich einen Test wünschen. Es könne aber auch für differentialdiagnostische Abstriche genutzt werden.

Hamburg

Mit Stand 30. Juni sah der Hamburger Senat Test für folgende Konstellationen vor:

  • Personen ohne Symptome können nach Ermessen des Arztes infolge einer Warnung durch die Corona-Warn-App abgestrichen werden.
  • Haben Personen ohne Beschwerden Kontakt zu einem Infizierten gehabt, sollen sie sich an das Gesundheitsamt wenden.
  • Vor Neuaufnahmen in ein Pflegeheim oder eine Kurzzeitpflegeeinrichtung muss ein negatives Testergebnis, das höchstens 48 Stunden alt ist, vorliegen.
  • Werden Pflegebedürftige nach einem Klinikaufenthalt zurück in eine Pflegeeinrichtung verlegt, hat die Klinik das PCR-Ergebnis vor der Wiederaufnahme mitzuteilen.
  • Tritt in einer Pflegeeinrichtung ein Covid-19-Fall auf, sollen auf Anordnung des Gesundheitsamts alle Bewohner und Mitarbeiter zweimal mit Abstand getestet werden.

Abrechnung: Die KV Hamburg verweist online nur auf die EBM-Abrechnungshinweise zur Abklärung bei symptomatischen Patienten oder Corona-Warn-App. Es ist daher davon auszugehen, dass bei anderen Tests ans Gesundheitsamt zu verweisen ist oder die Patienten dies selbst bezahlen müssen.

Hessen

Hessen hat eine Eskalationsstrategie am 8. Juli präsentiert und weitete dabei die Testungen ab 20 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner eines Kreises innerhalb von 7 Tagen aus: Hier soll der ÖGD anlassbezogen Tests bei asymptomatischen Personen veranlassen, insbesondere in Einrichtungen oder bei Personengruppen. Weitere Details dazu sind jedoch nicht angegeben, hier wird auf „Vorgaben der Landesregierung“ verwiesen.

Laut KVH werden Personen ohne Symptome weiterhin nicht getestet. Nach einer App-Warnung entscheidet der Arzt im Einzelfall, ob ein Test nötig ist. Eine Teststrategie wird Medienberichten zufolge noch erarbeitet. Das Sozialministerium lehnte „Tests für jedermann“ wie in Bayern ab (30.6.).

Personen ohne Symptome können sich nach Warnung durch die Corona-Warn-App testen lassen.

Abrechnung: Für den Hausärzteverband Hessen hat Dr. Christian Sommerbrodt eine Abrechnungsübersicht zusammengestellt.

Mecklenburg-Vorpommern

Die Landesregierung plant (30.6.), dass sich Erzieher und Lehrer nach den Sommerferien ab 27. Juli an fünf Terminen testen lassen können. Hierzu wird noch eine Vereinbarung mit der Kassenärztlichen Vereinigung geschlossen, heißt es. Zudem soll es wissenschaftliche Kohortentests mit 150 Lehrern und 150 pädagogischen Fachkräften geben.

Der Gesundheitsminister Harry Glawe (CDU) diskutiert (30.6.) über mögliche mobile Teams für Abstriche mit KV und Universitäten, da die bisherigen Abstrichzentren geschlossen werden.

Reiserückkehrer aus Corona-Risikogebieten sollen die häusliche Quarantäne in Mecklenburg-Vorpommern künftig erst durch einen zweiten negativen Test auf das Virus verkürzen können. Bei Einreise aus einem solche Gebiet solle ein erster Test genommen werden, nach fünf bis sieben Tag dann ein zweiter, kündigten Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) und Gesundheitsminister Harry Glawe (CDU) am 28. Juli nach einer Kabinettssitzung in Schwerin an. Erst wenn zwei Tests negativ seien, könne die Quarantäne beendet werden. Die verschärfte Quarantäneregelung soll den Angaben zufolge von diesem Donnerstag (30. Juli) an gelten. Das Land geht demnach in Vorleistung bei den Kosten für die Tests.

Niedersachsen

Die Landesregierung setzt auf gezielte Tests (Stand 4.6.). So sollen alle Kontaktpersonen (Kategorie 1) eines Infizierten geprüft werden.

In Regionen mit mehr als 35 Fällen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen sollen gezielt Beschäftigte in stationärer und ambulanter Pflege sowie Kitas getestet werden. Werden die 35 Fälle nicht erreicht, kann der ÖGD die Testung auch im Landkreis mit den meisten Neuinfektionen erwägen.

Bei einem positiven Fall soll auf weitere Einrichtungen der Umgebung ausgedehnt werden.

Antikörpertests sollen nur in Einrichtungen eingesetzt werden, in denen es einen Ausbruch mit vielen Infizierten gab. Diese können dann zwei bis drei Wochen nach dem Ereignis stattfinden.

Abrechnung: Die KV Niedersachsen stellt ein Flussschema für die Abrechnung bereit. Jedoch heißt es darin, dass es bisher noch keine Vorgaben für Tests auf Veranlassung des ÖGD bei asymptomatischen Personen gibt.

Nordrhein-Westfalen

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat am 19. Juni einen Leitfaden zu Testszenarien und Kostenerstattung zusammengestellt. Demnach sind Vertragsärzte vor allem bei symptomatischen Verdachtsfällen gemäß RKI-Kriterien sowie bei der Abklärung nach einer Alarmierung durch die Corona-Warn-App zuständig.

Hingegen müsse der ÖGD Tests von Kontaktpersonen, bei Infizierten in Einrichtungen, ohne Anlassbezug und lokalen Ausbrüchen veranlassen, damit die Kosten vom Gesundheitsfonds getragen werden.

Empfohlen werden Tests

  • bei Kontaktpersonen der Kategorie I nach RKI
  • bei Warnung durch die Corona-Warn-App
  • in organisatorisch abgetrennten Einheiten von Gemeinschaftseinrichtungen, beengten Betrieben oder ambulanter Pflege, wenn es dort zu einem Ausbruch kommt.
  • bei allen Personen, vor (Wieder-)Aufnahme in eine Klinik oder Pflegeheim oder wenn sie erstmals von einem ambulanten Pflegedienst oder der Eingliederungshilfe betreut werden. Reihentestungen bei symptomlosen Bewohnern unterliegen einer genauen Abwägung. Vorgegeben wird auch die Zahl der Tests und der Rhythmus für Stichprobentests bei medizinischem Personal.
  • bei größeren lokalen Ausbrüchen. Hier können stichprobenartige Tests der Bevölkerung stattfinden.

Abrechnung: Im Leitfaden des Ministeriums heißt es, dass für die Honorierung von vom ÖGD beauftragten Vertragsärzten „zeitnah“ eine Rahmenvereinbarung mit KV Nordrhein und Westfalen-Lippe getroffen werden soll.

Reiserückkehrer: Rückkehrer aus Risikogebieten müssen sich für 14 Tage in Quarantäne begeben, sofern sie keinen negativen Test vorlegen. Dabei sei geplant, “dass die zu testenden Urlauber anteilig für die Testungen aufkommen”, teilte ein Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums am Dienstag (14. Juli) mit. “Weitere Details, wie zum Beispiel eine unbürokratische und einfach handhabbare Gebührenordnung, werden derzeit erarbeitet.” Die ab 15. Juli geltende Corona-Einreiseverordnung sieht nur für Durchreisende sowie bei “zwingenden beruflichen Angelegenheiten” vorgesehen.

Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz setzt auf eine gezielte Testung (Stand 10.6.):

  • Anlassbezogene Populationstests: Personen und nahe Kontaktpersonen (Kategorie 1) werden ab dem ersten Fall in einer Einrichtung/Unternehmen getestet und 14 Tage Quarantäne angeordnet. Kontaktpersonen Kategorie 1 sollen an Tag 5 zum Indexfall getestet werden. Handelt es sich um „Schlüsselpersonal“ (v.a. medizinisches Personal, Pflegekräfte), wird wiederholt getestet. Bei Fällen in Pflegeeinrichtungen wird das komplette Personal sowie die Bewohner des abgegrenzten Bereichs wiederholt getestet.
  • Zudem kann der ÖGD landesweite Querschnittsuntersuchungen anordnen.
  • Alarmierung durch Corona-Warn-App

Abrechnung: Die KV RLP stellt eine Abrechnungsübersicht zur Verfügung.

Finden Tests aus Gründen des Arbeitsschutzes statt, soll der veranlassende Arbeitgeber die Kosten tragen. Bei Tests auf Veranlassung des ÖGD übernimmt die GKV. Derzeit verhandelten ÖGD und KV noch über die Vergütung, wenn Vertragsärzte im Auftrag des ÖGD testen.

Saarland

Angestrebt wird eine länderübergreifende Test-Strategie, Gespräche dazu laufen, hieß es am 30. Juni seitens der Landesregierung.

Sachsen

Wie getestet wird, hängt von der regionalen Inzidenz ab, wie es in einer Mitteilung des Sozialministeriums am 9. Juni heißt (s. Szenarien unten). Demnach müssen die Tests bei asymptomatischen Personen vom ÖGD angeordnet werden.

Hierzu sieht das Land vier Phasen vor: Ab Phase 2 (>35 Fälle/100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen) werde breiter getestet. Auf Nachfrage von „Der Hausarzt“ gibt das Ministerium an, dass „vorsorgliche Testungen auf Grund einer verschärften epidemiologischen Lage“ bereits in Landkreisen und kreisfreien Städten ab einer 7-Tages-Inzidenz von 20 pro 100.000 Einwohner möglich ist.

  • Bei weniger als 35 Fällen werden insbesondere alle symptomatischen Patienten, deren Kontakte und Verdachtsfälle getestet. Zudem sind freiwillige Test in Kliniken, Pflege- und Behinderteneinrichtungen möglich.
  • Seit 1. Juni können sich Lehrkräfte ohne Beschwerden einmal wöchentlich beim Haus- oder HNO-Arzt testen lassen. Hierzu müssen diese dem Arzt aber eine Beauftragung vorlegen.
  • Personal und Patienten in Pflegeheimen und Kliniken wird getestet, wenn ein Fall in der Einrichtung auftritt.
  • Überschreitet eine Kommune die Marke von 35 Neuinfektionen werden Testungen nach Art des Ausbruchs angeordnet, darunter Kliniken, Heime, Schulen, Kitas oder Gefängnisse. Besonders im Umfeld gefährdeter Personen soll regelmäßig getestet werden.
  • Ab 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen in einer Kommune werden die Tests für bestimmte Berufs- und Personengruppen verpflichtend.

Abrechnung: Die Tests von Lehrkräften sollen Vertragsärzte mit der KV Sachsen abrechnen, die dazu einen Vertrag mit der Landesregierung geschlossen hat.

Die KV Sachsen stellt eine Abrechnungsübersicht für verschiedene Testfälle zur Verfügung. Laut Sozialministerium wird derzeit mit der KVS eine Vereinbarung verhandelt, wie vom ÖGD beauftragte Leistungserbringer Tests abrechnen können (3.7.).

Reiserückkehrer: Voraussichtlich ab ab 23./24. Juli sollen sich Personen, die aus dem Urlaub zurückkommen, freiwillig an den Flughäfen in Leipzig-Halle und Dresden testen lassen können. Die Landesregierung stimmt sich dazu bereits mit den Gesundheitsämtern ab, hieß es am 15. Juli.

Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt hat bereits Mitte Mai (19.5.) eine Test-Strategie vorgegeben:

  • Kontaktpersonen (Kategorie 1) von Infizierten sollen sofort getestet werden. Bleiben diese während der 14-tägigen Quarantäne ohne Beschwerden, soll an Tag 10-12 nochmals getestet werden, um über das Ende der Quarantäne entscheiden zu können
  • Patienten in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen, die Kontakt zu einem Infizierten hatten, sollen 1 x Woche getestet werden. Personal in den Einrichtungen soll gemäß RKI untersucht werden (in personalkritischen Bereichen ist demnach eine mehrmalige Testung möglich, um eine Quarantäne zu vermeiden).
  • Gemeinschaftsunterkünfte: Bewohner sollten bei Neuaufnahme 14 Tage isoliert und an Tag 10-12 freigetestet werden. Ist keine Isolierung möglich, soll die Gruppe wöchentlich getestet werden. Bei einer Verlegung sollen die Betroffenen 1-2 Tag zuvor untersucht werden.
  • Klinik-/Pflegepersonal, die mit gefährdeten Patienten oder Covid-19-Patienten arbeiten, sollen wöchentlich getestet werden.
  • Treten auf Klinik-/Pflegestationen ohne Covid-19-Patienten Fälle auf, soll wöchentlich getestet werden (bis zu 14 Tage nach letztem Fall).
  • Bei Neuaufnahmen in Heimen sollen Pflegebedürftige 14 Tage isoliert werden und an Tag 10-12 freigetestet werden. In Kliniken ist ein Aufnahme-Screening möglich. Zusätzliche Screenings bei akuter erhöhter Inzidenz könne in Absprache mit dem Gesundheitsamt erfolgen.
  • Eine freiwillige Testung an Schulen nach den Sommerferien ist „denkbar“.
  • Ausbau der Sentinel-Praxen unter Pädiatern: Proben sollen von Kindern und Jugendlichen bei Vorsorge- und Schuleingangsuntersuchungen genommen werden.
  • Über Sentinel-Praxen sollen Bewohner und Personal von 10 Prozent der Pflege- und Behinderteneinrichtungen regelmäßig getestet werden

Abrechnung: Testen Vertragsärzte im Auftrag des Gesundheitsamts bei asymptomatischen Personen, rechnen sie dies mit der KV Sachsen-Anhalt gemäß einem dafür geschlossenen Vertrag mit der Landesregierung ab.

Thüringen

Von einem generellen Screening asymptomatischer Personen rät die Landesregierung (5.5.) ab. Vielmehr soll in Risikobereichen (Klinik/Pflege) gezielt getestet werden:

  • Patienten betreuende Mitarbeiter von Kliniken und Pflegeeinrichtungen (stat./ambu.) sollen risikoadaptiert 1-2 x Woche getestet werden (insbesondere aus sensiblen Bereichen und hoher akuter Inzidenz).
  • Patienten vor Neu- und Wiederaufnahme in ein Pflegeheim sollen zweimal getestet werden. Zudem an Tag 5 und 8 danach.
  • Mitarbeiter und Bewohner/Patienten von Heimen und Kliniken, wenn ein Fall aufgetreten ist und Kontakt bestand.

Abrechnung: Die KV Thüringen stellt eine Abrechnungsübersicht zur Verfügung.

Mit Material von dpa

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