Berlin. Fax und Brief ade heißt es mit einem neuen Beschluss von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband. Ende März haben sie im Bewertungsausschuss entschieden, dass die elektronische Kommunikation unter Ärzten (E-Arztbrief) gegenüber Fax und Post aufgewertet wird. Beim Porto wird auf eine Pauschale reduziert, für Faxe eine Kostenpauschale eingeführt. Was ändert sich genau?
Hausärzte erhalten 23,40 Euro für Empfang von E-Arztbriefen
In der Anlage 32 BMV-Ärzte der TI-Finanzierungsvereinbarung wurde die Erstattung der Kosten für die Übermittlung von E-Arztbriefen seit 1. April in der neuen Anlage 8 abgebildet: Vertragsärzte erhalten demnach bereits jetzt 0,28 Euro für den Versand eines E-Arztbriefes nach 86900 EBM und 0,27 Euro für den Empfang nach 86901 EBM. Beide Pauschalen haben einen gemeinsamen Höchstwert von 23,40 Euro je Quartal und Arzt. Damit ist die Regelung auch für Hausärzte relevant, da dieser Höchstwert auch für den alleinigen Empfang von E-Arztbriefen gilt (s. Tab.).
Ab 1. Juli kommen weitere Neuerungen hinzu. Gezahlt wird ab dann eine Strukturförderpauschale nach 01660 EBM als Zuschlag von 1 Punkt (aktuell 0,1098 Euro), allerdings nur für die Versendung eines E-Arztbriefs. Dies soll Ärzte dazu anreizen, auch E-Arztbriefe zu senden statt zu faxen, obwohl sie ihren Höchstwert bereits ausgeschöpft haben. Die 01660 EBM wird vorerst für drei Jahre extrabudgetär vergütet. Hausärzte, die auf diesem Weg mehr E-Arztbriefe erhalten, gehen „leer“ aus, da deren Höchstwert trotz des erhöhten Aufwandes nicht angehoben wird.
Portokosten werden pauschaliert
Offensichtlich halten KBV und Kassen diese „Förderung“ allein für nicht ausreichend. Sie haben deshalb die bisherigen Porto-Kostenpauschalen 40120 bis 40126 und die 40144 für Kopien, die sich zumindest an den tatsächlich entstehenden Kosten orientieren, zum 1. Juli gestrichen. Stattdessen wird eine neue allumfängliche Porto-Kostenpauschale nach 40110 in den EBM aufgenommen, die für die Versendung von Briefen und/oder schriftlichen Unterlagen – unabhängig von den tatsächlich entstehenden Kosten – berechnungsfähig ist. Ihr Wert beträgt 0,81 Euro.
Für ein Fax können Hausärzte die neue 40111 EBM berechnen. Sie wird mit 0,10 Euro und ab 1. Juli 2021 mit 0,05 Euro vergütet.
Beide Pauschalen dürfen auch für den Versand von Arztbriefen (z.B. nach 01600/01601 EBM) berechnet werden, die in der Versichertenpauschale enthalten sind. Wie Versand/Empfang von E-Arztbriefen unterliegen beide aber einem gemeinsamen Höchstwert je Arzt. Bei Hausärzten (Allgemeinärzte, hausärztlich tätige Internisten, praktische Ärzte, Ärzte für Kinder- und Jugendmedizin) liegt dieser bei 38,88 Euro. Ab 1. Juli 2021 sinkt der Höchstwert auf 26,73 Euro und ab 1. Juli 2022 auf 6,48 Euro. Diese stufenweise deutliche Reduktion zwingt Ärzte indirekt, auf elektronische Übermittlungswege umzusteigen.
TI-Anschluss wird forciert
Die Änderungen gehen auf das Digitale-Versorgung-Gesetz (DGV) zurück, allerdings nur teilweise. Dies sah nämlich in Paragraf 291f SGB V vor, dass nur das Fax abgewertet werden soll: Ab März 2020 auf die Hälfte des E-Arztbriefs und ab März 2021 sogar auf nur ein Viertel. Der Bewertungsausschuss hat dies auf einen Vergleich der „elektronischen und nicht-elektronischen vertragsärztlichen Kommunikation“ erweitert, wie es in der Begründung heißt.
Ende letzten Jahres waren Medienberichten zufolge zwei Drittel der Praxen an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen. Vor diesem Hintergrund sind die neuen Förderungen und Streichungen als weiterer Schritt zu betrachten, Vertragsärzte in die Digitalisierung und damit die TI zu zwingen. Denn zwar tragen die Kassen die Kosten für die Einrichtung des neuen Kommunikationswegs (s.u.). Aber die Streichung der Portokosten erhöht zusätzlich den Druck.
Anschluss an KIM wird gefördert
Ist eine Praxis an die TI angebunden, sollen sie künftig E-Arztbriefe über einen sicheren Kommunikationsdienst in der TI versenden und empfangen können – diese Anwendung heißt KIM. Dafür brauchen Praxen künftig einen „E-Health-Konnektor“ mit den Funktionen für Notfalldatenmanagement, elektronischen Medikationsplan und qualifizierter elektronischer Signatur (QES). Diese Funktionen setzt auch der TI-Anschluss bereits voraus, wahrscheinlich ist aber ein Software-Update des Konnektors nötig, damit er als E-Health-Konnektor läuft.
Zudem müssen Praxen an den Übermittlungsdienst KIM angebunden sein und dieser ins Praxisverwaltungssystem implementiert werden. Als Betriebskostenpauschale erhalten sie für den KIM-Anschluss 23,40 Euro pro Quartal sowie eine einmalige Einrichtungspauschale von 100 Euro.
Die Gematik testet seit Anfang April den E-Health-Konnektor, auf Basis der KoCoBox MED+ der CompugroupMedical, mit zahlreichen Praxen in vier KV-Regionen. Ein Versand ist deshalb bis Juli auch noch über KV Connect möglich und abrechenbar. Organisieren Praxen den elektronischen Versand von Dokumenten selbst, bekommen sie die Betriebskostenpauschale von 23,40 Euro ebenfalls, selbst wenn sie nicht an die TI angeschlossen sind. Voraussetzung ist dabei, dass Hausärzte die technischen Auflagen aus der „Richtlinie elektronischer Arztbrief der KBV“ erfüllen.