CoronavirusErleichterungen bei Honorarsorgen, Rezepten und Heilmitteln

Ärzte- und Kassenvertreter haben weitere Lockerungen beschlossen, um die ärztliche Versorgung von Patienten zu erleichtern. Auch für die Honorarsicherheit ist ein Schritt getan.

Der Versand von Rezepten wird vorübergehend besser vergütet.

Berlin. Um die ärztliche Versorgung der Patienten während der Corona-Epidemie weiter zu erleichtern, haben Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband neue Ausnahmeregelungen beschlossen.

Abrechnung von Portokosten

Aktuell schicken Praxen die meisten Rezepte, Verordnungen und Überweisungen (s. Kasten) per Post an ihre Patienten, damit diese nicht die Praxen aufsuchen. Bisher war der Rezeptversand per Post allerdings in der Versichertenpauschale 03000 EBM enthalten. Damit ist bis 30. Juni Schluss.

Ab sofort können Ärzte die Portokosten mit der 40122 EBM berechnen und erhalten dafür 90 Cent. Dies ist allerdings nur bei Patienten möglich, die der jeweilige Arzt im vierten Quartal 2019 oder ersten Quartal 2020 bereits persönlich behandelt hat. Da die Patienten der Praxis bekannt seien, müsse die Versichertenkarte bei einem ausschließlichen Telefon-Kontakt nicht mehr vorgelegt werden, schreibt die KBV. In diesem Fall dürfe die Praxis die Versichertendaten aus der Patientenkartei übernehmen.

Arzneiengpässe verhindern

Damit Medikamente nicht knapp werden, sollen Ärzte auf Mehrfachverordnungen und zusätzliche Privatrezepte verzichten. Verschreiben sollen sie die bisher üblichen Mengen für ihre Patienten. Zudem sollen sie den Wirkstoffaustausch (kein Aut idem) zulassen, wenn es medizinisch möglich ist.

Schutzkleidung wird geliefert

Am Donnerstag (19.3.) ist zudem die Verteilung der bestellten Atemschutzmasken gestartet. Diese werden der KBV zufolge unter Polizeischutz an die Kassenärztlichen Vereinigungen geliefert und von dort an die Praxen verteilt. „Die Praxen müssen sich dazu nicht an ihre KV wenden“, teilt die KBV mit.

Erleichterungen bei Heilmitteln

Auf Anweisung der Bundesverbände der Krankenkassen, sollen diese die Frist von 14 Tagen (bzw. 28 Tagen bei Ernährungstherapie und Podologie) zwischen Verordnung und Therapiebeginn bei Heilmitteln bis 30. April nicht mehr prüfen. Das gleiche gilt für eine Unterbrechung der Heilmittelerbringung von 14 Tagen.

Umfasst sind davon Physiotherapie, Ergotherapie, Podologie, Ernährungstherapie, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie. Dies gilt allerdings nur für Verordnungen ab dem 18. Februar, die noch nicht begonnen wurden, sowie für Behandlungen die zuletzt nach dem 17. Februar stattgefunden haben, bevor diese unterbrochen wurden.

Dafür nötige Korrekturen auf den Rezepten, können Heilmittelerbringer selbst darauf notieren. Die Unterschrift des Arztes samt Datum ist weiterhin für die Angaben zum Heilmittel und die Verordnungsmenge nötig. Sofern möglich, können Heilmittel auch per Telefon oder Video erbracht werden.

Telefon-AU für 14 Tage?

Eine weitere Lockerung zeichnet sich bei der AU ab. Zuletzt hatte der Deutsche Hausärzteverband gefordert, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) nach telefonischem Kontakt von derzeit sieben auf 14 Tage verlängert werden sollte. Darüber will der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der kommenden Woche entscheiden, wie er am Freitag (20.3.) mitteilte. Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kündigte an, sich damit befassen zu wollen. Vor zehn Tagen hatten KBV und Kassen die Vorgaben zur telefonischen Krankschreibung erleichtert.

Honorarausgleich für eingeschränkten Praxisbetrieb

Gute Nachrichten stehen Ärzten wohl auch hinsichtlich des Honorars bevor: In einem Dankesschreiben, das die KBV am Freitag (20.3.) veröffentlichte, kündigte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) an, dass er prüfen werde, wie Ärzte für die „Nachteile, die aufgrund eines durch COVID 19 eingeschränkten Praxisbetriebes entstehen“, entschädigt werden können. Hierzu wolle er „zeitnahe konkrete Vorschläge machen“.

Eine solche Zusage hatte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen am Donnerstag (19.3.) von der Bundesregierung eingefordert, da die niedergelassenen Ärzte derzeit nicht zwingend nötige Termine verschieben. Deswegen bräuchten Praxisinhaber aber die Gewissheit, dass sie ihren bisherigen Jahresverdienst auch dieses Jahr erhalten. Da diese Mittel über die Gesamtvergütung bereits in den Ausgaben der GKV einkalkuliert seien, würde dies die Kassen auch nicht überfordern.

Auch Doris Pfeifer vom GKV-Spitzenverband sicherte diese Woche zu, dass die Krankenkassen für die umfassenden medizinischen Leistungen aufkommen werde. „Dass diese notwendigen zusätzlichen medizinischen und pflegerischen Leistungen finanziert werden, steht für uns außer Frage“, sagte sie. „Wir achten darauf, dass Kliniken und Ärzte mit der erforderlichen Liquidität versorgt werden.“

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