Die vier Hausärzte der “Rauchenden Köpfe” haben den EBM-Spickzettel überarbeitet. Ausschlaggebend waren die Änderungen bei der Abrechnung der Gesundheitsuntersuchung (S. 30 und 33f sowie “Der Hausarzt” 8/19) und der Darmkrebsfrüherkennung. Diese beiden Beschlüsse des Bewertungsausschusses gelten seit April. “Den EBM-Spickzettel nutzen inzwischen mehrere Tausend Praxen, um sich die Abrechnung zu erleichtern”, berichtet Timo Schumacher, der im Hausärzteverband Niedersachsen aktiv ist.
Aktualisiert wurden bei der Gesundheitsuntersuchung (GU) nach 01732 EBM die neuen Intervalle: 18- bis 34-Jährige haben nun einmalig Anspruch auf den Check-up. Über 35-Jährige dürfen diesen jetzt nur noch alle drei Jahre wahrnehmen. “Gerechnet wird dabei in Kalenderjahren. Wer also 2019 an der GU teilnimmt, kann erst 2022 dafür wieder in die Praxis kommen”, erklärt Allgemeinmedizinerin Dr. Sabine Frohnes vom Hausärzteverband Hessen. Gestrichen wurde die 32030 EBM aus dem Spickzettel, die Hausärzte bislang für den Urinstix außerhalb des Check-ups angesetzt haben. Hierfür gibt es nun die neue 32033 EBM.
Neben der GU hat sich auch die Altersvorgabe bei der Beratung zur Früherkennung von Darmkrebs (01740 EBM) geändert. Künftig können Hausärzte Frauen und Männer bereits ab 50 Jahren einmal im Leben dazu aufklären. Dies gilt seit 19. April. Ab Juli werden Männer ab 50 und Frauen ab 55 Jahren zentral zur Darmkrebsfrüherkennung eingeladen. Findet die Früherkennungsuntersuchung in der Hausarztpraxis statt, hat die Praxis den iFOBT an die Versicherten abzugeben, über die korrekte Anwendung zu informieren, den Test ans Labor weiterzuleiten und die Ergebnisse mit den Patienten zu besprechen. Dies können sie mit der 01737 EBM abrechnen (Der Hausarzt 8/19). Ebenso können sie den Test bei der GU ausgeben.
Über diese Neuerungen hinaus haben die “Rauchenden Köpfe” den Spickzettel an vielen Stellen verbessert. “In unseren Abrechnungsseminaren und von unseren Mitarbeitern bekommen wir stetig Rückmeldungen, was missverständlich ist oder welche Zusatzinfos gewünscht werden”, erzählen Frohnes und Schumacher. So etwa die Altersgrenzen bei der Versichertenpauschale, die nun leichter zu verstehen sind. Bei einigen Ziffern wie der geriatrischen oder Wundversorgung wurden ICD-Kodes ergänzt, damit man im Praxisalltag nicht erst nachschlagen muss.
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