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88240 gestrichenDarum lohnt sich die Dokumentation dennoch

Mit dem 1. Juli ist die Kennziffer 88240 für Corona-Fälle weggefallen. Warum Praxisteams die Dokumentation trotzdem weiter pflegen sollten und zwei KVen einen Sonderweg gehen.

Bei der Abrechnung von Corona-Leistungen gehen die KVen Niedersachsen und Nordrhein Sonderwege.

München. Offiziell müssen Praxen die 88240 für die Behandlung von Patienten mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 seit 1. Juli nicht mehr ansetzen. Hausärztinnen und Hausärzte sind aber gut beraten, diese Fälle trotzdem weiterhin zu kennzeichnen, rät Dr. Barbara Römer, Vorsitzende des Hausärzteverbandes Rheinland-Pfalz.

Denn nur durch die weitere Dokumentation der 88240 können die Praxisteams später ihre Arbeit für die Coronapatienten nachweisen – und so auch den hausärztlichen Anteil zur Bewältigung der Corona-Pandemie sichtbar machen. Darauf weist Römer in ihrem letzten Rundbrief hin. Zudem ist es durchaus denkbar, dass die 88240 bei steigenden Coronazahlen im Herbst wieder eingeführt wird, dies hatte auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung bereits in Aussicht gestellt.

Nordrhein honoriert Infektsprechstunden

Zwei Kassenärztliche Vereinigungen (KV) gehen unterdessen einen Sonderweg. In Nordrhein soll die Behandlung von symptomatischen Corona-Patienten in einer Infektsprechstunde seit 1. Juli  mit der 99240 dokumentiert werden. Die KV begründet dies damit, dass womöglich in der ein oder anderen Praxissoftware die Angabe der 88240 nicht mehr möglich sein könnte. Wer in der Abrechnung die 88240 angibt, bei dem wandelt die KV diese automatisch in die 99240 um.

Zudem teilt die KV Nordrhein mit, dass die Vertreterversammlung die Förderung für die Behandlung von Coronapatienten in einer Infektsprechstunde nochmals bis 31. Dezember 2022 verlängert hat. Sie gewährt damit einmal im Behandlungsfall an Werktagen zehn Euro zusätzlich (Symbolnummer 97150) und an Samstagen 15 Euro (Symbolnummer 97151).

Niedersachsen reaktiviert 97123

Hingegen fördert die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen Corona-Abstriche wieder. Sie hat dazu die Abrechnungsziffer 97123 reaktiviert, die zwischenzeitlich in der Grundpauschale aufgegangen war.

Die 97123 honoriert demnach von 1. Juli bis 31. Dezember 2022 den Abstrich bei symptomatischen Patienten mit zehn Euro. Ergänzend sollen Ärztinnen und Ärzte die Laborausnahmekennziffer 32006 dokumentieren.

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