Ab 50 Jahren kommt die Beratung zur Darmkrebsvorsorge in der Hausarztpraxis infrage.
EBM
Bei Erstkonsultation im Quartal kann der Hausarzt im Fall (s. Kasten) die Versichertenpauschale 03000 EBM und die Chronikerpauschale I abrechnen. Die hausärztliche Versorgungspauschale 03040 EBM fügt die Kassenärztliche Vereinigung (KV) hinzu. Für die Sonografie fällt die 33042 EBM an. Den Auftrag für die bakterielle Stuhluntersuchung kennzeichnet der Hausarzt in der Abrechnung mit der Kennnummer 32006, damit dies bei seinem Fallwert für den Wirtschaftlichkeitsbonus für Laborleistungen nicht berücksichtigt wird. Die Laborwerte aus Kapitel 32.2 rechnet die Laborgemeinschaft ab.
Nachdem die Laborergebnisse vorliegen, rechnet der Hausarzt bei der zweiten Konsultation ein ärztliches Gespräch nach 03230 EBM ab. Die Beratung zur Darmkrebsvorsorge bei der letzten Konsultation wird extrabudgetär mit der 01740 EBM honoriert.