Schwangere mit rhesus-negativer Blutgruppe können den Rhesusfaktor ihres ungeborenen Kind künftig als Kassenleistung feststellen lassen. Zum 1. Juli werden die dafür erforderliche genetische Beratung und die Laboruntersuchung als neue Gebührenordnungspositionen in den EBM aufgenommen.
Die Abrechnung der 01788 (84 Punkte / 9,84 Euro) und 01869 (905 Punkte / 100,68 Euro) ist Ärztinnen und Ärzten mit der Qualifikation “fachgebundene genetische Beratung” vorbehalten.
Möglich ist der Test bei Ein-Kind-Schwangerschaften ab der zwölften Woche. Das hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im August beschlossen (“Der Hausarzt” 15/20).