Das Wichtigste auf einen Blick
- Im jüngsten Befragungszeitraum des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) wurde 28,9 Prozent der GKV-Versicherten eine ärztliche Leistung als Selbstzahlerleistung angeboten; das ist erstmals ein Rückgang nach jahrelang kletternder Angebotsquote (2015: 33,3 Prozent).
- Unter Berücksichtigung der Größe der einzelnen Arztgruppen „igeln“ Allgemeinmediziner deutlich seltener als Facharztkollegen.
- Im Umgang mit IGeL-Angeboten müssen Ärzte rechtliche Vorgaben beachten, zum Beispiel den Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Patienten.
Berlin. Niedergelassene Ärzte bieten Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) überwiegend Versicherten mit höherem Einkommen an. Das geht aus dem am Dienstag (26. Februar) veröffentlichten WIdOmonitor des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO), das bereits seit 2001 regelmäßig Bewegungen auf dem IGeL-Markt beobachtet, hervor. 21,6 Prozent der Versicherten mit einem Haushaltseinkommen unter 2000 Euro wurden demnach zuletzt innerhalb eines Jahres von ihrem Arzt auf die Selbstzahlerleistungen angesprochen. Bei Menschen mit einem Haushaltseinkommen über 4000 Euro waren es 35,4 Prozent.
Für die Umfrage wurden in der zweiten Jahreshälfte 2018 2007 Personen ab 18 Jahren, die gesetzlich krankenversichert sind, mit Telefon-Interviews durch das Sozialwissenschaftliche Umfragezentrum (SUZ) in Duisburg befragt. Die Fragen lauteten etwa: „Ist Ihnen im Laufe der letzten zwölf Monate in einer Arztpraxis (ohne Zahnarzt) eine ärztliche Leistung als Privatleistung angeboten oder in Rechnung gestellt worden?“
Hausärzte “igeln” deutlich seltener
Dabei hat das WIdO in diesem Jahr erstmals einen Rückgang der Angebotsquote verbucht: Über alle Einkommensklassen hinweg wurde der Umfrage zufolge 28,9 Prozent der Versicherten in den letzten zwölf Monaten eine ärztliche Leistung als Privatleistung angeboten; bei der vorangegangenen Befragung 2015 waren es 33,3 Prozent – ein Höhepunkt nach Jahren der steten Zunahme.
Rund drei von vier IGeL-Angeboten (72 Prozent) kommen von fünf Facharztgruppen. „Berücksichtigt man die Größe der einzelnen Arztgruppen, so zeigt sich, dass Fachärzte deutlich häufiger „igeln“ als Allgemeinmediziner“, bilanziert das WIdO. Spitzenreiter sind die Frauenärzte: Auf sie entfallen rund 28 Prozent der Leistungen. Danach folgen Augenärzte mit einem Anteil von 22 Prozent, Orthopäden (13 Prozent), Hautärzte (6 Prozent) und Urologen (3 Prozent). Praktische Ärzte und Allgemeinmediziner erreichen zusammen 19 Prozent.
Rechtliche Vorgaben: Darauf kommt es an
Im Umgang mit IGeL-Angeboten müssen Ärzte rechtliche Vorgaben beachten, zum Beispiel den Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Patienten. Doch lediglich 47 Prozent der befragten IGeL-Patienten geben an, dass vor der Durchführung der Leistung eine solche Vereinbarung zustande gekommen ist. Die verpflichtende Rechnung über die erbrachte Privatleistung mit detaillierten Angaben der Leistungsbestandteile und deren Preis hat jeder zehnte Patient nicht erhalten. Der Anteil der IGeL ohne Rechnungsstellung ist dabei im Vergleich zur WIdO-Umfrage aus dem Jahr 2015 leicht gesunken (2018: 10,0 Prozent; 2015: 11,8 Prozent).
“Wichtig ist es, Patienten und Ärzten seriöse Informationen zum richtigen Umgang mit IGeL an die Hand zu geben”, erinnert auch die Bundesärztekammer (BÄK). Gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat sie einen Ratgeber veröffentlicht, der unter anderem eine Checkliste für Ärzte zum Umgang mit IGeL beinhaltet.
Wichtige Tipps im Überblick:
- Offener Umgang mit Selbstzahlerleistungen: “Klare Regeln für das Gespräch können für beide Beteiligten einen Beitrag zu Fairness und Transparenz leisten.” Solche Regeln beinhalten etwa Checklisten, die einen standardisierten Umgang sicherstellen können.
- IGeL-Vorschlag durch Ärzte: “In Wahrung der ärztlichen Verantwortung sollten Sie ausführlich erklären, welche Vorteile und welchen konkreten Nutzen die vorgeschlagene IGeL haben kann. Dazu müssen Sie über die Evidenzlage informiert sein.”
- Aufklärung über Nutzen und Wirksamkeit: “Legen Sie dar, wie gut Nutzen und Wirksamkeit der Anwendung in wissenschaftlichen Untersuchungen nachgewiesen wurden und ob es Hinweise auf Schäden gibt. Erklären Sie auch, für wie zuverlässig Sie die Studienergebnisse halten. Setzen Sie zur Information und Aufklärung nur qualitätsgeprüftes Informationsmaterial unabhängiger Anbieter ein (sofern vorhanden).”
Nutzen ist umstritten
IGeL sind dabei ein durchaus umstrittenes Angebot im Praxisalltag. Zu den IGeL zählen zwar auch „durchaus sinnvolle Angebote“, so die Studienautoren. Ein Beispiel sind Reiseimpfungen. Allerdings sind IGeL unter Verbraucherschützern, aber auch Ärzten umstritten. Der Zusammenhang der Angebotsquote vom Einkommen der Patienten ist für Klaus Zok, Studienleiter im Forschungsbereich Gesundheitspolitik und Systemanalysen des WIdO, ein weiterer Grund, „am medizinischen Nutzen vieler dieser Leistungen (zu) zweifeln“. So entfielen beispielsweise 13,8 Prozent aller Nennungen im Rahmen der WIdO-Befragung auf Ultraschalluntersuchungen der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung beim Gynäkologen, obwohl es hierfür laut Studien keinen Hinweis auf einen Nutzen gibt.