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AbrechnungAbrechnung rund um den Harnblasen-Check

Wenn das Wasserlassen Beschwerden bereitet, steht zur Abklärung die Urindiagnostik im Mittelpunkt. So wird per EBM, GOÄ und HZV abgerechnet.

Urinuntersuchung: Was kann abgerechnet werden?

Der Patient kommt wegen Schmerzen beim Wasserlassen in die Praxis (siehe Kasten unten).

EBM

Bei Erstkontakt rechnet der Hausarzt die altersentsprechende Versichertenpauschale mit automatischer Ergänzung der möglichen Pauschalen durch die KV (03020, 03040, 03060, 03061, 03222, 32001 EBM) sowie die Chronikerpauschale I (03220 EBM) ab.

Für die Sonografie gibt er die 33042 an; die Urinuntersuchungen werden mit der 32031 (Sediment), 32033 (Streifentest) und 32151 (Eintauchnährboden) angesetzt. Der NMP 22 Test ist im EBM nicht abrechenbar. Bei weiteren Beratungen erfolgten mehrfach intensive Gespräche, besonders über die Notwendigkeit einer erhöhten Trinkmenge (03230 EBM); zusätzlich einmal die 03221.

GOÄ

Für Beratung und Untersuchung gibt der Arzt die Nrn. 1 und 7 GOÄ an. Die Sonografie wird mit der Nr. 410 für das erste und dreimal mit der Nr. 420 für drei weitere Organe berechnet. Abrechnung der Urinuntersuchungen mit den Nrn. 3511 (Streifenest) und 3531 (Sediment) sowie der Nr. 4605 (MIII!) für den Eintauchnährboden.

Der Tumormarker NMP 22 kann analog mit der Nr. 3911 abgerechnet werden. Weitere Beratungen erfolgen mit den Nrn. 1 und 3 GOÄ.

HZV

In Hessen wird die Sonografie des Abdomens (33042) in allen Hausarztverträgen (HZV) einzeln mit 21 Euro vergütet, maximal zweimal im Behandlungsfall. Bei den Urinuntersuchungen taucht die 32151 für den Eintauchnährboden in keinem Ziffernkranz auf und muss somit über die KV abgerechnet werden.

Für die 32033 (Streifentest) gilt dasselbe bei den Verträgen mit der AOK, mit den durch spectrumK vertretenen BKKen, den Ersatzkassen und der IKKclassic. Bei den anderen Verträgen (mit durch die GWQ vertretenen BKKen und IKKen, durch die VAG vertretenen BKKen, der LKK und der TK) ist die 32033 in der Pauschale enthalten. Die 32031 ist in allen Verträgen Teil der Pauschale.

Schwerpunkt: Urinuntersuchungen

Für den “Urinstatus” bietet der EBM die 32033 (0,50 Euro) für den Streifentest und die 32031 (0,25 Euro) für die Untersuchung des Sediments an. Dabei ist auch bei Mehrfachstreifen die Ziffer nur einmal abrechenbar.

Der Streifentest für die GU (neben 01732) ist nur mit der 32880 abrechenbar. Der Eintauchnährboden ist mit der 32151 EBM abrechenbar. Für die Untersuchung des Urins auf Mikroalbumin hält der EBM die Ziffer 32135 (1,55 Euro) vor.

Die Kosten für Teststreifen und Eintauchnährböden sind im Honorar enthalten. Lediglich Teststreifen, die nur Glucose, Eiweiß, spezifisches Gewicht oder den pH-Wert anzeigen, sind über Sprechstundenbedarf zu beziehen. Neben den Leistungen der präoperativen Diagnostik (Nrn. 31010 bis 31013) sind alle anderen Laborleistungen am selben Tag ausgeschlossen, somit auch Urinuntersuchungen.

In der GOÄ gibt es für den Urinstatus zweimal zwei Positionen: einmal im Abschnitt MI und einmal im Abschnitt MIII. Dabei sind die Nrn. 3511 (MI / Streifentest / 2,91 Euro) und 3531 (MI / Urinsediment / 4,08 Euro) höher bewertet als die MIII-Leistungen: Nr. 3652 für den Streifentest (2,04 Euro) und Nr. 3653 für das Sediment (2,91 Euro).

Der Eintauchnährboden wird mit der Nr. 4605, die Mikroalbumintestung mit der Nr. 3736 abgerechnet. Der Blasentumormarker kann analog mit der Nr. 3911 abgerechnet werden. Hier sind wie bei allen anderen Laboranalysen auch die Testkosten Teil des Honorars.

Quellen:

www.kbv.de/html/ebm.php (EBM)

www.gesetze-im-internet.de/go__1982/anlage.html (GOÄ)

Kommentar zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Begründet von Dr. med. D. Brück, (Version 4.28, Stand Juni 2021)

Der Kommentar zu EBM und GOÄ, begründet von Wezel/Liebold, Stand Juli 2022

www.springermedizin.de/goae-ebm/15083006

www.hausaerzteverband.de/hausarztvertraege/hzv-vertraege-schnellsuche

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