Zum 1. April hat sich die Gesundheitsuntersuchung (GU) inhaltlich und abrechnungstechnisch geändert.
EBM
Abrechnung der GOP 01732, die seit 1. April einmalig auch im Alter von 18 bis 34 Jahren möglich ist. Bei gleichzeitig kurativem Kontaktanlass auch Abrechnung der GOP 03000 bei Zufügung der erforderlichen Pauschalen durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV). Lipidprofil und Glukose rechnet die Laborgemeinschaft mit den GOP 32881 und 32882 direkt mit der KV ab. Die Impfung setzt der Hausarzt mit der Symbolnummer gemäß der KV-spezifischen Impfvereinbarung an, in Nordrhein ist dies etwa die 89400.
GOÄ
In der GOÄ gibt es für die GU die Nr. 29, zusätzlich der Blutabnahme nach Nr. 250. Neben Nr. 29 ausgeschlossen ist die Nr. 1, obwohl gleichzeitig eine kurative Beratung (Distorsion) stattfindet. Die Laboranalysen werden vom Arzt als Einzelleistung mit den entsprechenden Positionen abgerechnet. Die Impfung wird beim Folgekontakt mit den Nrn. 1 und 375 angesetzt, der Impfstoff wird aus dem Praxisvorrat für Privatpatienten entnommen und ebenfalls in Rechnung gestellt. Die Ergometrie (als Selbstzahlerleistung) kann der Hausarzt mit der Nr. 652 abrechnen, wobei ein vorher vom Patienten unterschriebener Behandlungsvertrag die Regel sein sollte.