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TI-AnbindungZeit für den Konnektortausch?

Nach Compugroup-Geräten sind nun auch Konnektoren von Secunet und Rise vom nötigen Austausch betroffen. Praxen sollten sich jetzt informieren, wann die Laufzeit ihres Gerätes endet. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung – samt Checkliste zur Alternative "TI as a Service".

Konnektoren der ersten Generation: Ab sofort stehen auch bei Secunet- und RISE-Geräten die ersten Austausche an.

Berlin. Der Austausch der Konnektoren zur Anbindung an die Telematik-Infrastruktur (TI) geht in die nächste Phase. Nachdem anfangs nur Geräte der Compugroup betroffen waren, steht nun auch bei den Herstellern Secunet und RISE der Wechsel an. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am Donnerstag (4. Mai) hingewiesen.

Wichtig in der Praxis: Die Kostenerstattung von aktuell 2.300 Euro können Hausärztinnen und Hausärzte bis zu sechs Monate vor Ablauf des Sicherheitszertifikates ihres Konnektors in Anspruch nehmen. Die Pauschale umfasst den Wechsel des Konnektors inklusive Entsorgung des Altgeräts, die Installation eines neuen Praxisausweises und den Austausch der Sicherheitsmodulkarte in einem stationären Kartenterminal. Für jedes weitere Kartenterminal werden 100 Euro gezahlt.

Die KBV rät aktuell allen Praxen, sich für die Laufzeit ihres Geräts zu informieren. Folgende Schritte sind dabei zu gehen:

1. Schritt: Konnektor-Ablaufdatum ermitteln

Die meisten Praxen dürften nicht mehr aus dem Stegreif wissen, wann genau ihr Konnektor installiert wurde bzw. welche Laufzeit dieser hat. Je nach Hersteller lässt sich dies mit wenigen Klicks herausfinden.

  • KoCoBox MED+ (Compugroup): Auf www.meine-ti.de/cgm-divco/ti-hardwaretausch mit Kundennummer und Passwort anmelden.
  • Secunet: In der Web-Oberfläche des Konnektors mit den Benutzerdaten anmelden. Im Menü links den Punkt “Praxis” wählen, auf den Reiter “Karten” wechseln und auf die Schaltfläche unter “SMC-K” klicken. Es öffnet sich ein neues Fenster, unter “Ablaufdatum des Zertifikats” finden Sie das Ablaufdatum.
  • Rise: In der Web-Oberfläche des Konnektors mit den Benutzerdaten anmelden. Im Menü links auf “Zertifikatsdienst” klicken, dann auf “Ablaufdatum ermitteln”. Es öffnet sich ein neues Fenster, das Ablaufdatum steht in der rechten Spalte bei “GSMC-K”.

2. Schritt: IT-Dienstleister kontaktieren

Betroffenen Praxen rät die KBV, “sich zunächst an ihren IT-Dienstleister oder Praxissoftware-Hersteller zu wenden”. Gemeinsam könnten dann mögliche Szenarien erörtert werden. Denn: Voraussichtlich ab Herbst werden Alternativen zum Austausch zur Verfügung stehen (s. Schritt 3).

Zum Hintergrund: Konnektoren, aber auch andere notwendige Komponenten zum TI-Anschluss wie der Praxisausweis, tragen Chips in sich, deren Laufzeit aus Sicherheitsgründen auf fünf Jahre begrenzt ist. Viele der seit Herbst 2017 ausgelieferten Geräte der Compugroup wurden deshalb bereits durch neue ersetzt, teilt die KBV mit. Die ersten Konnektoren der Firmen Secunet und RISE waren ab Herbst 2018 auf den Markt gekommen. Sie verlieren ab Oktober beziehungsweise ab November ihre Gültigkeit.

Wichtig in der Praxis: Die Geräte müssen VOR dem Ablauf der Zertifikate getauscht sein. Denn mit Ende der Laufzeit kann der Konnektor nicht mehr genutzt werden, eine Verbindung in die TI ist dann nicht mehr möglich. Die KBV rät darüber hinaus, auch die Laufzeiten der anderen Komponenten zu prüfen bzw. prüfen zu lassen.

3. Schritt: (Zukunfts-)Optionen prüfen

Künftig sollen neben dem Austausch der Geräte zwei weitere Optionen zur Verfügung stehen:

  • Künftig soll es außerdem möglich sein, nur das Zertifikat des Konnektors verlängern zu lassen. Der Konnektor bleibt dann in der Praxis, ein neues Gerät ist nicht notwendig. Die Gematik rechnet laut KBV im dritten Quartal 2023 mit einer Zulassung dieser Updates.

Die derzeitige Finanzierungsvereinbarung zur Kostenerstattung des Austauschs endet zum 30. Juni. Ab Juli sollen Praxen eine monatliche TI-Pauschale erhalten, die auch die Kosten für den Konnektoraustausch umfassen soll. Doch: Weder die Höhe, die genaue Ausgestaltung noch die Abrechnung der neuen Pauschale sind bislang bekannt.

Die Verhandlungen zwischen KBV und GKV-Spitzenverband waren gescheitert, sodass nun das Bundesgesundheitsministerium die Details festlegen muss.

 

 

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