Ärztinnen und Ärzte dürfen Patienten mit leichten Atemwegsbeschwerden wieder nach telefonischer Konsultation krankschreiben (Siehe Artikel “Telefon-AU ist reaktiviert”). Das ist eine gute Nachricht, für die allen voran der Deutsche Hausärzteverband mit seinen Landesverbänden gekämpft hat. Leider wurde die Regelung bis 30. November begrenzt – der Gemeinsame Bundesausschuss berät aber weiter, wie eine Telefon-AU dauerhaft ermöglicht werden könnte.
Bisher stemmen sich Arbeitgeber und Kassen gegen diese dauerhafte Anpassung. Ein Grund ist die Sorge vor Missbrauch: Das Vertrauen in die (eigenen) Angestellten scheint schlichtweg zu fehlen. Zudem müsste die EBM-Logik angepasst werden, sodass den Praxen langfristig nicht Versicherten- und Chronikerpauschalen flöten gehen.
Zugleich lenkt diese Diskussion aber von einem genauso wichtigen Aspekt ab: Mit der Telefon-AU würden Praxisteams dauerhaft bei ihnen bekannten Patienten erheblich von Bürokratie entlastet! Dies wäre also ein erster effektiver Schritt zum Bürokratieabbau.
Darüber hinaus wären weitere Entlastungen denkbar: Warum sieht das Entgeltfortzahlungsgesetz zum Beispiel vor, dass dem Arbeitgeber bereits am vierten Tag das ärztliche Attest vorliegen muss?
Den Schweden genügt hingegen eine Krankschreibung, wenn die Genesung länger als sieben Tage dauert. Das wäre doch auch für Beamtendeutschland eine praktische Lösung. Stattdessen verlangen viele Arbeitgeber sogar eine AU ab dem ersten Tag: Auch hier könnten in Tarif- und Arbeitsverträgen vielfach praxisfreundlichere Lösungen getroffen werden.
Leider wird dies gesellschaftlich kaum diskutiert. Einen Ausweg – zumindest aus dem EBM-Korsett – gibt es aber heute schon: Nehmen Ihre Patienten an der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) teil, haben Sie dieses Problem nicht!
Ihre
Johanna Dielmann-von Berg
Stellv. Chefredakteurin “Der Hausarzt”