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Dokumentation der WeiterbildungSo funktioniert das neue E-Logbuch

Digital und übersichtlich statt dicke Papierstapel am Ende der Weiterbildung: Das E-Logbuch ist der Kern der neuen Musterweiterbildungsordnung. "Der Hausarzt" erklärt im Video, worauf es bei der neuen digitalen Dokumentation ankommt.

Startscreen des neuen E-Logbuch

Seit Juli können Ärzte in Weiterbildung (ÄiW), Weiterbilder und die Ärztekammern das neue E-Logbuch nutzen. Den Startschuss dafür hat der Deutsche Ärztetag Ende Mai erteilt. “Der Hausarzt” hat einen ersten Blick hinein geworfen: Wie es funktioniert, erklärt Softwarearchitekt Ulf Kester vom Betreiber Steadforce im Video (s. Kasten).

Nutzung via PC, Tablet, Handy

Um das E-Logbuch zu nutzen, müssen sich ÄiW und Weiterbilder zuerst einmalig registrieren und von ihrer Kammer freischalten lassen. Zur Registrierung gelangen Sie über diesen Link. Danach können die jungen Ärzte sich im Portal ihr Logbuch anlegen: ein Logbuch für jede Weiterbildung und Zusatzweiterbildung. Nötig ist dazu nur ein Internetbrowser, daher kann über PC, Tablet oder auch Smartphones darauf zugegriffen werden. Die Pflege obliegt den ÄiW: Ihre Leistungen dokumentieren sie via Auswahlmenüs, Häkchen, Freitexten, Richtzahlen oder hochgeladenen Nachweisdokumenten.

Dabei können sie die Leistungen auch “schrittweise” erfassen. Ein Beispiel: Für den Facharzt für Allgemeinmedizin sind 50 Hausbesuche nötig. Erbringen ÄiW im Juli zehn Besuche und im August drei, können sie dies so eintragen. Das E-Logbuch rechnet diese automatisch zu 13 Besuchen zusammen, die Vorgabe wird erst als erfüllt hinterlegt, wenn 50 Besuche belegt sind.

Anders als früher erfolgt die Dokumentation kontinuierlich. Wenn es die ÄiW erlauben, können die Kammern den aktuellen Stand einsehen und erhalten nicht wie bislang erst Einblick kurz vor der Facharztprüfung. Dadurch kann die Kammer die ÄiW künftig besser unterstützen, falls es in der Weiterbildung mal hakt, betonte Dr. Max Kaplan, der das Projekt für die Bundesärztekammer betreute.

Ist ein Inhalt erfasst, wird er im Portal zuerst den Weiterbildern zur Freigabe zugewiesen. Solange Inhalte noch nicht freigegeben sind, können ÄiW diese korrigieren. Hingegen sind Änderungen an bereits freigegebenen Einträgen “lückenlos” nachvollziehbar. Ziehen Weiterbilder etwa die Bescheinigung einer Kompetenz zurück, werde dies transparent dargestellt, so Kaplan. Alle Aktionen erhalten einen Zeitstempel. “Manipulation ist ausgeschlossen”, versichert auch Ulf Kester.

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