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TelematikinfrastrukturPraxen müssen weiter auf TI-Pauschale warten

Offen bleibt, wie viel Ärztinnen und Ärzte künftig für den Betrieb der Telematikinfrastruktur honoriert bekommen. Denn die Verhandlungen erklärt die Ärzteseite für gescheitert. Jetzt ist der Bundesgesundheitsminister gefragt.

Weiter offen ist, in welcher Höhe Praxen künftig die TI-Betriebskosten vergütet bekommen.

Berlin. Noch ist weiterhin nicht klar, wie hoch die Pauschale für die Betriebskosten der Telematikinfrastruktur (TI) ab 1. Juli ausfallen wird. Denn Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband sind in ihren Verhandlungen gescheitert, wie die ärztliche Seite am Donnerstag (6.4.) mitteilte.

Eigentlich hätten sich die Parteien bis 30. April einigen sollen. Es bestehe aber “keine Aussicht auf eine gemeinsam getragene Lösung bei der Finanzierungsvereinbarung”, schreibt die KBV. Das bringt nun Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach auf den Plan.

Ministerium am Zug

Denn das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz sieht nicht nur vor, dass Ärztinnen und Ärzte eine laufende TI-Betriebspauschale erhalten sollen, sondern auch dass diese das Ministerium festlegt, wenn die Selbstverwaltung sich nicht einigt.

Hinzu komme noch, dass das Gesetz als Ziel die Kostensenkung ausgegeben habe. Diese beiden Faktoren hätten wenig Spielraum für Verhandlungen gelassen, erklärt die Ärzteseite das Scheitern. So hätten die Kassen eine Deckelung der Pauschalen angestrebt, wodurch die Ausgaben für Praxen nicht ausgeglichen würden. Die Körperschaft appelliert nun an Lauterbach, dass Praxen die Kosten für die TI vollständig finanziert bekommen müssen.

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