Berlin. Vertragsärztinnen und Vertragsärzte bleiben nicht auf den Kosten sitzen, die ihnen in Folge der Störungen der Telematikinfrastruktur (TI) entstanden sind. Sie sollen von ihren IT-Dienstleistern über die nötigen Wartungsarbeiten auch keine Rechnung erhalten. Das teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am Freitag (19.6.) mit. Die Gematik habe mit den IT-Dienstleistern die Finanzierung geklärt, hieß es.
Die Gematik hatte früh bereits darauf hingewiesen, dass die Kosten für das nötige Konnektor-Update mit den Pauschalen des Wartungsvertrages beglichen sei. Unklar blieb für Praxisinhaber aber zunächst, ob dies gleichermaßen gelte, wenn der Aufwand für die Instandsetzung überhandnimmt. Zuletzt hatten die Vertragsärzte in der Vertreterversammlung auf Bundesebene vor einer Woche dieses Problem kritisiert. Auch der Deutsche Hausärzteverband hatte bemängelt, dass Ärzte hinter der Gematik aufräumen müssten.
Rechnung zurückweisen
Mit der jetzigen Einigung sei geklärt, dass Gematik und IT-Dienstleister auch die Honorierung der Wartungsarbeiten unter sich klären. Erhalten Praxen dennoch dafür eine Rechnung, sollen sie diese nicht bezahlen, sondern auf den Wartungsvertrag und die Einigung der gematik hinweisen, stellt die KBV klar. Lediglich wenn Praxen selbst Mehraufwand verursacht haben – etwa Admin-Passwort verloren oder Konnektor selbst konfiguriert – sei dies von ihnen zu begleichen.
Darüber hinaus raten KBV und Gematik von der Störung betroffenen Praxen, schnellstmöglich mit ihrem Dienstleister einen Termin für das Update zu vereinbaren.