Corona-Warn-AppNach Corona-Alarm zum Arzt

Bisher war unklar, wie Ärzte mit Patienten umgehen sollen, die wegen einer Alarmierung durch die Corona-Tracing-App die Praxis aufsuchten. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung steht jetzt die Einigung.

Per Handy-App sollen Corona-Kontakte künftig schneller nachverfolgt werden können.

Berlin. Werden künftig Patienten von der Corona-Warn-App über einen „engen Kontakt“ mit einem Infizierten informiert, sollen niedergelassene Ärzten dies mit einem Test auf SARS-CoV-2 abklären können. Die Alarmierung sei für Ärzte so auszulegen, dass die „Notwendigkeit, sich untersuchen zu lassen“ gegeben sei, sagte Dr. Stephan Hofmeister bei der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in Berlin. Diese Einigung habe man am Freitag (12.6.) erzielt, machte der KBV-Vize-Vorstand deutlich.

Damit sei für Ärzte klargestellt, dass zur Untersuchung „keine weiteren Schritte über das Gesundheitsamt“ nötig sind. „Die Kosten für den Test werden in diesen Fällen übernommen“, ergänzte Hofmeister. Mit der Einigung bleiben für Patienten also die bisherigen direkten Wege zur Abklärung bestehen: Sie können sich bei einer App-Alarmierung an ihren Hausarzt wenden oder, wenn dieser nicht verfügbar ist, an die bundesweite Rufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117. Auch die direkte Kontaktaufnahme zum Gesundheitsamt steht ihnen zu.

App für Mitte Juni erwartet

Je nachdem, ob die alarmierten Personen zum Zeitpunkt des Praxisbesuchs für Corona typische Beschwerden aufweisen oder nicht, müssen Ärzte dies unterschiedlich dokumentieren. Ob die U07.1, U07.2 oder U99.0 zu wählen ist, hängt vom Testergebnis, dem Vorhandensein eines klinischen Bilds sowie eines epidemiologischen Zusammenhangs nach RKI-Kriterien ab (s. DIMDI-Fragen GM-1018 und GM-1019).

Die Corona-Warn-App soll Mitte Juni verfügbar sein. Die Nutzung ist freiwillig. Für die Entwicklung der App soll die Bundesregierung Medienberichten zufolge rund 20 Millionen Euro investiert haben.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.