Berlin. Werden künftig Patienten von der Corona-Warn-App über einen „engen Kontakt“ mit einem Infizierten informiert, sollen niedergelassene Ärzten dies mit einem Test auf SARS-CoV-2 abklären können. Die Alarmierung sei für Ärzte so auszulegen, dass die „Notwendigkeit, sich untersuchen zu lassen“ gegeben sei, sagte Dr. Stephan Hofmeister bei der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in Berlin. Diese Einigung habe man am Freitag (12.6.) erzielt, machte der KBV-Vize-Vorstand deutlich.
Damit sei für Ärzte klargestellt, dass zur Untersuchung „keine weiteren Schritte über das Gesundheitsamt“ nötig sind. „Die Kosten für den Test werden in diesen Fällen übernommen“, ergänzte Hofmeister. Mit der Einigung bleiben für Patienten also die bisherigen direkten Wege zur Abklärung bestehen: Sie können sich bei einer App-Alarmierung an ihren Hausarzt wenden oder, wenn dieser nicht verfügbar ist, an die bundesweite Rufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117. Auch die direkte Kontaktaufnahme zum Gesundheitsamt steht ihnen zu.
App für Mitte Juni erwartet
Je nachdem, ob die alarmierten Personen zum Zeitpunkt des Praxisbesuchs für Corona typische Beschwerden aufweisen oder nicht, müssen Ärzte dies unterschiedlich dokumentieren. Ob die U07.1, U07.2 oder U99.0 zu wählen ist, hängt vom Testergebnis, dem Vorhandensein eines klinischen Bilds sowie eines epidemiologischen Zusammenhangs nach RKI-Kriterien ab (s. DIMDI-Fragen GM-1018 und GM-1019).
Die Corona-Warn-App soll Mitte Juni verfügbar sein. Die Nutzung ist freiwillig. Für die Entwicklung der App soll die Bundesregierung Medienberichten zufolge rund 20 Millionen Euro investiert haben.