DigitalisierungVersicherte sollen E-Rezept ab Juli leichter einlösen können

Ab 1. Juli sollen Versicherte ihre E-Rezepte in den Apotheken per Versichertenkarte abrufen können. Das verspricht zumindest Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach. Ändert sich dadurch auch etwas in Praxen?

Ab 1. Juli soll das E-Rezept Patienten zur Verfügung stehen.

Berlin.  “Das E-Rezept ist endlich alltagstauglich”, sagt zumindest Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach. Am Dienstag (13.6.) hat er gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland angekündigt, dass das Einlösen von elektronischen Rezepten (E-Rezept) für Patientinnen und Patienten bald leichter werden soll.

“Zum 1. Juli 2023 können Patientinnen und Patienten das erste Mal das E-Rezept in den Apotheken ganz einfach mit ihrer Versichertenkarte abrufen. Bis Ende Juli werden voraussichtlich schon 80 Prozent der Apotheken in Deutschland an das System angeschlossen sein.”

Lauterbach fügte hinzu: “Wenn die Patienten ihre Versichertenkarte in den Apotheken in die Lesegeräte einstecken, liegt das E-Rezept dann bereits in der Datenbank vor. Es geht jetzt mit der Digitalisierung los.”

Wie weit sind die Apotheken?

Der Start bei elektronischen Rezepten hatte sich mehrfach verzögert. Zuletzt waren im vergangenen Herbst in der einzigen Pilotregion in Westfalen-Lippe weitere Schritte aus Datenschutzgründen auf Eis gelegt worden.

Anders als die ärztlichen Praxen sind die Apotheken allerdings seit September 2022 verpflichtet E-Rezepte empfangen zu können. Schon jetzt können Apotheken ausgedruckte E-Rezepte einlösen oder E-Rezepte aus der E-Rezept-App heraus verarbeiten, stellt der Deutsche Apothekerverband ABDA am Dienstag klar. Mit der Versichertenkarte (E-GK) kommt nun also ein weiterer Einlöseweg hinzu.

ABDA-Vize-Vorsitzende Anke Rüdinger bestätigte dazu die zeitliche Einschätzung Lauterbachs, dass die Apotheken hierfür bereits gut gerüstet seien: “Die Apotheken sind sehr weit. Innerhalb des Monats Juli werden voraussichtlich alle Apotheken den eGK-Einlöseweg anbieten können.”

Was ändert sich für Praxen?

Für Praxen ändert sich hingegen ab Juli erstmal ziemlich wenig. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kritisierte am Dienstag eine unglückliche Kommunikation Lauterbachs. Der Minister erwecke mit der Ankündigung, das E-Rezept starte zum 1. Juli, den Eindruck, dass auch alle Praxen ab Juli E-Rezepte ausstellen könnten.

Dem sei aber nicht so, stellt die KBV klar. Für Praxen werde weiterhin an der stufenweisen Einführung festgehalten. Diese sieht vor, dass das E-Rezept zuerst in den KV-Regionen Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein getestet wird, bevor weitere Regionen folgen.

Hausärzteverband zweifelt an schneller Umsetzung

„Ankündigungen gab es beim E-Rezept schon viele. Am Ende des Tages kommt es auf die praktische Umsetzung an und da bleiben doch erhebliche Zweifel, ob die Patientinnen und Patienten bereits im nächsten Monat das E-Rezept flächendeckend einfach und unproblematisch mit der Versichertenkarte einlösen können. So sehr wir ein praxistaugliches E-Rezept auch begrüßen, machen uns die Erfahrungen der Vergangenheit leider nicht besonders optimistisch”, meint Dr. Markus Beier, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes.

Damit das E-Rezept von den Hausärztinnen und Hausärzten auch im Praxisalltag genutzt werden könne, müssten alle PVS-Hersteller die Anwendung vernünftig implementiert haben. Ansonsten drohe dasselbe Szenario wie bei der E-AU: Der Prozess sei zwar weitestgehend digitalisiert, dauert aber länger als die Papierversion. “Das kann es natürlich nicht sein!“, betont Beier.

Gut, wenn Prozess schon eingespielt

Von Zeitersparnis könnten hingegen im Juli dann Praxen profitieren, die das E-Rezept bereits anbieten. Denn: “Die Versichertenkarten lesen die Apotheken ein. Ist dieser Prozess eingespielt, müssen Praxen die E-Rezepte nicht mehr – wie bisher noch – zusätzlich ausdrucken. Digitales bleibt digital”, sagt Hausarzt Moritz Eckert. Anfangs würde er aber noch weiterhin den Ausdruck mitgeben, bis sicher ist, dass alle Apotheken in der Region mit Kartenlesegeräten ausgestattet sind, rät er.

Da Ausdrucken und Abholung durch die Versicherten damit entfallen, sei durchaus eine zeitliche Entlastung in der Praxis denkbar. “Lösungen für Heimpatienten oder Patienten, die beliefert werden, gibt es leider weiterhin noch nicht”, ergänzt Eckert.

Checkliste zum Start mit dem E-Rezept

Er testet das E-Rezept von Beginn an in seiner Praxis und hat als Teil der “Rauchenden Köpfe” eine Checkliste und Tipps zusammengestellt, wie Praxisteams mit dem E-Rezept schrittweise beginnen können.

Ebenso gibt es einen Praxisaushang und eine Patienteninfo zur E-Rezept-App, diese bietet langfristig weitere Funktionen als das reine Einlösen der E-Rezepte. Die Freischaltung ist allerdings kompliziert, weshalb nur wenige Versicherte die App nutzen – und damit dieser Einlöseweg gescheitert ist, berichtet Eckert.

Ende der Zettelwirtschaft?

Ziel des E-Rezepts ist es nach Angaben des Gesundheitsministeriums unter anderem, Abläufe in der Arztpraxis und der Apotheke zu vereinfachen und “auch die Zettelwirtschaft im Gesundheitswesen” zu beenden. Zudem soll die Behandlung mit Arzneimitteln sicherer werden.

Anfang März hatte Lauterbach angekündigt, die schleppende Verbreitung digitaler Anwendungen deutlich zu beschleunigen. Deutschlands Gesundheitswesen hänge in der Digitalisierung um Jahrzehnte zurück, sagte er. E-Rezepte sollten auf breiter Front alltagstauglich werden.

Quelle: mit dpa

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