Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

Editorial HA 06/23Gut DinG brAucht Weile

Mit der Einführung von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) in die GKV wird seit 2020 Neuland betreten. Die ersten Schritte sind gemeistert, doch vom flüssigen Laufen sind wir etwas entfernt: Gut Ding braucht eben Weile.

Nicht nur Ärztinnen und Ärzte sammeln noch erste Erfahrungen mit den neuen Anwendungen. Auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie die Selbstverwaltung stecken bei Bewertungs- und Bepreisungsverfahren in den Kinderschuhen.

Ende 2022 kostete eine DiGA durchschnittlich in etwa 500 Euro je 90 Tage [1]. Ärztinnen und Ärzte überlegen daher genau, für welche Versicherten eine Anwendung infrage kommt [2]. Zwar gehen DiGA derzeit nicht ins Durchschnittswertevolumen (“Budget”) ein, die Verordnung unterliegt aber dem Wirtschaftlichkeitsgebot. Was dabei zu beachten ist, hat “Der Hausarzt” zusammengestellt (Siehe Artikel “DiGA: Das ist rund ums Rezept zu beachten“).

Kassen und ärztliche Vertreter beäugen vor allem das schnelle Aufnahmeverfahren ins DiGA-Verzeichnis des BfArM kritisch, also wenn DiGA vorläufig zur Erprobung gelistet werden [1, 3]. Häufig fehle es an wissenschaftlichen Nachweisen, sagen sie.

Aber auch die Hersteller scheinen mit der Erprobung oft nicht ganz glücklich zu sein, berichten Medien [4]. Demnach sei es für sie schwer einzuschätzen, welche Auflagen das BfArM für die Studie fordere, was die vorläufige Aufnahme für sie zum hohen Risiko werden lasse.

Womöglich führt dies langfristig dazu, dass Hersteller von sich aus lieber die dauerhafte Aufnahme beantragen – und sich so der Wunsch von Kassen und Ärzten nach mehr Evidenz von vornherein erfüllt. Sicherheit für die ärztliche Verordnung brächte das aber nur ein wenig.

Wollte der Gesetzgeber wirklich DiGA-Verschreibungen steigern, könnte er etwa dafür sorgen, dass die “Genehmigung einer DiGA durch die Kasse” für Ärztinnen und Ärzte als wirtschaftlich gilt, meint Ihre

Johanna Dielmann-von Berg

Chefredakteurin “Der Hausarzt”

Quellen:

1. DiGA-Bericht GKV-Spitzenverband 1.9.2020-30.9.2022 (abgerufen 19.3.23);

2. Ärztinnen und Ärzte im Zukunftsmarkt Gesundheit 2022. Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) in der Praxis: Akzeptanz der Ärzte steigt, gleichzeitig bleiben Vorbehalte beim Datenschutz (abgerufen am 13.2.23);

3. Chancen und Risiken von DiGA – Forderungen der KVB (13.3.23, abgerufen 19.3.23);

4. Grätzel von Grätz P. DiGA: Habemus Rahmen! (abgerufen am 28.3.).

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.