So meldete die KBV Mitte August: “Die Kassen wollen die Pauschale für den Konnektor zum Anschluss der Praxen rückwirkend zum 1. Juli deutlich senken. Die KBV lehnt das strikt ab”. Zudem will sie die Erstattung für die Kartenterminals erhöhen, da die Marktpreise der Geräte deutlich höher lägen als die Erstattungspauschale.
Der GKV-Spitzenverband berufe sich auf Preisrecherchen, wonach ein Konnektormodell deutlich günstiger erhältlich sei, als in den aktuellen Erstausstattungspauschalen abgebildet. Diese betragen derzeit 1.982 Euro, wobei 1.547 Euro für den Konnektor und 435 Euro für ein stationäres Kartenterminal vorgesehen sind. Dieser “fragliche günstige Konnektor” sei nach KBV-Recherchen für die Praxen aber gar nicht einzeln zu bekommen. In den “Bundle-Angeboten” mache sich die Preisdifferenz nicht bemerkbar.
Die KBV will die Finanzierungsvereinbarung frühestens zum 1. Januar 2020 ändern. Das Schiedsamt sollte bis Ende August über die TI-Finanzierung entscheiden, hieß es bei Redaktionsschluss.