Seit dem 1. April dürfen Ärztinnen und Ärzte elektronische Arztbriefe nur noch über einen von der Gematik zugelassenen KIM-Dienst übermitteln.
KBVE-Arztbriefe nur noch über KIM!
Den Anbieter ihres KIM-Dienstes können Praxen jederzeit frei wählen. Denn der Dienst, egal von welchem Provider er kommt, wird mit jedem PVS kompatibel sein. Dies ist eine Vorgabe der Gematik, die auch für die Zulassung der KIM-Dienste zuständig ist.
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Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.
Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.