Leserbrief“Datensicherheit ist nicht veräußerlich”

Die Redaktion von "Der Hausarzt" erreich viele Leserbriefe. Hier die Stellungnahme von Dr. Karen Mücke, Internistin aus München, die sich unter Bezug auf unseren Artikel "Vierter Konnektor zur Telematik-Anbindung auf dem Markt" (HA 1, 20.1.19) gegen regulatorischen Zwang zur Telematik-Anbindung verwahrt.

Bei den Informationen über die TI-Anbindung vermisse ich bisher eine kritische Würdigung durch den Hausärzteverband. Spätestens ab dem 1. Juli 2019 werden alle (…) Kassenärzte (…) gezwungen, den Konnektor in ihrer Praxis zu installieren. Mittels (…) Konnektor können bislang nur die Patientenstammdaten (…) zwischen den Ärzten und den Kassen abgeglichen (…) werden. Die Entwicklung der gesamten Technik (…) hat bisher zwei Milliarden Euro (…) verschlungen, Anschaffung und Folgekosten kommen hinzu. Ärzte wiederum, die sich nicht (…) anschließen lassen wollen, werden durch einen Honorarabzug bestraft.

Als nächster Schritt (…) wird die elektronische Patientenakte (…) für alle gesetzlich Versicherten ab 2021 eingeführt, die sämtliche personenbezogene Diagnosen und Krankheitsbefunde enthalten soll, die zwischen Ärzten, Krankenhäusern, Kassen und Behörden ausgetauscht werden können. Gespeichert werden die Daten zentral auf einem Server der Gematik (…). Patienten sollen selbst (…) auf ihre Daten zugreifen können.

Eigentlich soll dies alles zum Nutzen der Patienten sein. Ein verbesserter Informationsfluss soll Wechselwirkungen von Medikamenten, Doppeluntersuchungen und verlorene Befunde vermeiden. Auf den ersten Blick erscheint dies plausibel. Das ist aber sehr kritisch zu sehen:

  • Patientendaten, Diagnosen und Befunde sind besonders sensibel und schützenswert. Vollständige Datensicherheit wird es nie geben. Jedes Netzwerk ist für Unbefugte mit IT-Kompetenz zugänglich.
  • Ärzte stehen unter Schweigepflicht und können bei Verletzung haftbar gemacht werden. Die zukünftigen Datenflüsse sind aber für Ärzte völlig unkontrollierbar, kein Arzt wird Sicherheit bieten können.
  • Die zentrale Speicherung der Daten ermöglicht eine komplette Kontrolle mit potenziell negativen Folgen für Patienten und Ärzte.
  • So könnten wirtschaftliche Begehrlichkeiten entstehen, etwa von Versicherungen, Kredit- oder Arbeitgebern, die je nach (…) Daten entscheiden könnten. Durch einen Datenmissbrauch würde es möglich, dass etwa Behörden Patienten mit Geschlechtskrankheiten, psychiatrischen Erkrankungen, mit Suchtmittelkonsum die Einreise verweigern.
  • In der Praxis wird der Arzt noch mehr als heute auf den Bildschirm schauen müssen, um die Datenmengen zu sichten. Das persönliche Gespräch zwischen Arzt und Patient wird noch kürzer ausfallen.
  • Ungeklärt ist: Wer (…) pflegt solche Datenmengen? Wer löscht Diagnosen von Krankheiten, die ausgeheilt sind? Zudem sind einmal ins Netz gestellte Daten kaum mehr zu löschen, was im Widerspruch steht zum Recht des Patienten, Herr seiner Daten zu sein und diese auch löschen zu können.
  • Es ist zu befürchten, dass die zunehmende Zahl älterer Patienten ohne (…) Computerkenntnisse sowie psychisch oder kognitiv beeinträchtigte Menschen keinen Zugang zu ihrer eigenen elektronischen Patientenakte haben geschweige denn diese verwalten können.
  • Die Softwarekosten steigen; etwa alle drei bis fünf Jahre wird die Hardware zu ersetzen sein, dies bedeutet weitere Verschwendung von Ressourcen und zusätzliche Kosten für das Gesundheitswesen.
  • Gewinner auf Kosten von Patienten und Ärzten sind (…) Software-, Hardware-, Telekommunikations- und Beratungsfirmen.

Echte Fortschritte durch Digitalisierung in der Medizin sind zu begrüßen. Den Zwang zum Anschluss an die TI (…) lehne ich jedoch (…) ab. Eine Gehaltskürzung bei Nichtanbindung ist (…) inakzeptabel. Statt zentraler Speicherung sämtlicher Patientendaten bin ich für eine dezentrale Speicherung und sichere Übertragungswege (…). Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient und die Datensicherheit sind unveräußerlich. Meine Freiberuflichkeit steht nicht zur Disposition.

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