Die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens erhält abermals ein “Update”: Anfang Mai hat der Bundestag das Digitale-Versorgung-und Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) verabschiedet (Übersicht über die Inhalte in “Der Hausarzt” 6/21).
Das insgesamt dritte Gesetz zur Digitalisierung soll Mitte des Jahres in Kraft treten. Es wurde mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Grünen angenommen. Linke und AfD enthielten sich, die FDP stimmte dagegen.
Nur zwei Tage vor der Abstimmung hatte sich der Deutsche Ärztetag gegen das Gesetz gestemmt. Mit dem DVPMG “erfolgt eine weitgehende Neuausrichtung des Gesundheitswesens, die überstürzt und ohne Beteiligung von Patienten und Ärzten vorgenommen wird”, heißt es im entsprechenden Antrag.
Ein Kritikpunkt ist, dass die elektronische Gesundheitskarte (eGK) als Speicherort für Patientendaten langfristig durch zentrale Online-Speicher ersetzt werden soll. So soll etwa der E-Medikationsplan ab 1. Juli 2023 in eine eigenständige Anwendung in der Telematikinfrastruktur (TI) überführt werden.
Auf Verlangen des Patienten müssten Ärzte dann die Daten, die bislang im Medikationsplan auf der eGK gespeichert waren, löschen.