AU-ReformAus für “gelbe Scheine”

Ab 2020 dürfen Krankenkassen den Arbeitgeber nicht mehr in Papierform über Krankheitsfälle informieren, sondern ausschließlich digital. Das hat das Bundeskabinett beschlossen.

Sollen bald der Vergangenheit angehören: AU in Papierform.

Die Bundesregierung will bei Krankmeldungen von Beschäftigten ab 2021 die Krankmeldung im Papierformat abschaffen. Das sieht – für einen Teil der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) – ein Gesetzentwurf von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) für weniger Bürokratie vor, den das Bundeskabinett im September beschlossen hat. Künftig sollen die Krankenkassen demnach den Arbeitgeber elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit seines gesetzlich versicherten Arbeitnehmers informieren.

Das sogenannte Bürokratie-Entlastungsgesetz stellt damit den zweiten Schritt auf dem Weg zur digitalen AU-Bescheinigung dar: Mit seinem E-Health-Gesetz II hatte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bereits angestoßen, dass Ärzte Krankmeldungen ab 2021 nur noch digital an die Kassen übermitteln. Beide Gesetzentwürfe gemeinsam komplettieren den Prozess. Unabhängig davon bleibt die Pflicht bestehen, dass sich Arbeitnehmer direkt bei ihrem Arbeitgeber krankmelden.

Dass ein gemeinsames Vorhaben nun bei zwei politischen Ressorts angesiedelt ist, stieß nach Vorlage des Gesetzentwurfs auf Kritik.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.