Sogenannte Bürgertests werden seit 1. August nur noch vergütet, wenn die Praxis Testergebnis und -zertifikat direkt an die Corona-Warn-App übermitteln kann.
Das sieht die im Juli aktualisierte Coronavirus-Testverordnung vor. Demnach können Tests nur noch abgerechnet werden (8 Euro plus 3,50 Euro für die Sachkosten), wenn die App-Anbindung technisch steht.
Bei Hausärztinnen und Hausärzten hat das für heftige Kritik gesorgt.
Wichtig: Die Vorgabe gilt nur für Bürgertestungen. Für alle anderen PoC-Antigentests, etwa bei Praxismitarbeitenden oder Kontaktpersonen, ist ein Anschluss an die App nicht erforderlich.
Langversion – und wie die Anbindung der Praxis läuft: www.hausarzt.link/PvgHy