Berlin. Als dritter und letzter Hersteller hat der Compugroup-Konnektor die notwendige Zulassung für die elektronische Patientenakte (ePA) erhalten. Das hat die zuständige Gematik am Donnerstag (22. Juli) mitgeteilt. Im Mai und Juni hatten bereits Secunet und RISE grünes Licht für das sogenannte PTV4-Upgrade erhalten.
Zur Einordnung: Nach dem „E-Health-Konnektor“ (PTV3) mit Funktionen für das Notfalldatenmanagement und den elektronischen Medikationsplan ist das zweite Update dieses Jahres („ePA-Konnektor“, PTV4) jetzt für die elektronische Patientenakte nötig. Die Hardware bleibt dabei jeweils bestehen; es werden lediglich über Software-Updates neue Funktionen aufgespielt.
Wichtig in der Praxis: Die Updates des Konnektors sind verpflichtend – und zwar beide! Dies gilt unabhängig davon, ob die Funktionen auch umgesetzt werden. Denn das PTV3-Update ist Voraussetzung für PTV4, und dieses wiederum ist aufgrund der verpflichtend anzubietenden ePA gesetzlich vorgeschrieben.
Nach wie vor schweben damit Sanktionen wie ein Damoklesschwert über den Praxen, was der Deutsche Hausärzteverband immer wieder kritisiert hatte. Der Gesetzgeber hatte ursprünglich festgelegt, dass Arztpraxen spätestens ab dem 1. Juli 2021 über die notwendige Technik verfügen müssen, andernfalls sollte die Vergütung aus vertragsärztlicher Tätigkeit um 1 Prozent gekürzt werden. Nach den Lieferschwierigkeiten wurde insofern nachjustiert, als dass Sanktionen nicht drohen sollen, wenn die Komponenten vor dem Stichtag zumindest bestellt wurden.
Updates für Konnektor und PVS nötig
„Damit sind die technischen Weichen für die bundesweite Einführung der ePA gestellt“, teilt die Gematik nun mit. Doch: Damit die ePA wirklich Anwendung finden kann, ist nicht nur nötig, dass das Update auch eingespielt wird, sondern auch ein entsprechendes Update des Praxisverwaltungssystems (PVS). In der Regel wird angezeigt, wenn ein Konnektor-Update zur Verfügung steht, etwa durch ein blinkendes „Update“-Lämpchen am Gerät.
Arztpraxen und Krankenhäuser könnten nun „in den nächsten Wochen“ das Update für ihren Konnektor installieren, heißt es bei der Gematik. Darüber hinaus erhalte man „von immer mehr Primärsystemherstellern“ die Rückmeldung, dass sie die Updates ihrer PVS bereitgestellt haben. Flächendeckend ist dies Stimmen aus der Praxis zufolge jedoch noch nicht der Fall.
Erstattung der Pauschalen über die KV
Mit der Quartalsabrechnung wird die Version des Konnektors an die Kassenärztliche Vereinigung (KV) übermittelt. Viele KVen erstatten daraufhin automatisch die 530 Euro (einmalig) und initiieren die 4,50 Euro Pauschale je Quartal. Einige KVen haben jedoch andere Vorgehensweisen, etwa eine nötige Bestätigung auf der KV-Portalseite oder eine Pseudo-EBM-Nummer in der Abrechnung.
Tipp: Am besten direkt bei der KV erfragen, wie die Kosten erstattet werden.