Großflächige Telematik-StörungÄrzte sollen IT-Service kontaktieren

Eine Störung der Telematik-Infrastruktur (TI) behindert aktuell den Praxisbetrieb von bis zu 80.000 Ärzten und Psychotherapeuten. Woran Sie erkennen, ob auch Ihre Praxis betroffen ist - und welche drei Schritte Ärzten nun geraten werden.

Telefon-Hotline des IT-Dienstleisters? Ärztinnen und Ärzten wird aktuell geraten, Kontakt wegen der Telematik-Störung aufzunehmen.

Berlin. Praxen, die von einer Störung der Telematik-Infrastruktur (TI) betroffen sind oder sich nicht sicher sind, ob bei ihnen alles reibungslos funktioniert, sollten umgehend Kontakt zu ihrem IT-Dienstleister aufnehmen. Das empfiehlt die Gematik in einer weiteren Mitteilung (4. Juni) zur anhaltenden großflächigen TI-Störung, von der bis zu 80.000 Praxen betroffen sein könnten.

Die Störung behindert den Praxisbetrieb von Ärzten und Psychotherapeuten seit mehr als einer Woche massiv: In vielen Praxen ist seit 27. Mai keine Verbindung in die TI und damit auch kein Onlineabgleich von Versichertenstammdaten möglich. Dieser findet beim Arztbesuch üblicherweise durch das Einlesen der Gesundheitskarte des Versicherten statt.

Die Gematik empfiehlt Praxen aktuell folgendes Vorgehen:

Schritt 1: Prüfen, ob die Praxis von der Störung betroffen ist

Woran erkennen Praxen, ob sie betroffen sind?

Schritt 2: Kontakt zum IT-Service aufnehmen

Liegt eine Störung des Online-Abgleichs der Versichertenstammdaten vor, oder sind Praxen nicht sicher, ob sie von der aktuellen Störung betroffen sind, sollte Kontakt zum IT-Servicepartner aufgenommen werden. Der Termin sollte “schnellstmöglich” vereinbart werden, heißt es bei der Gematik, “und noch vor dem Quartalswechsel stattfinden”.

Praxis-Tipp: Die Gematik stellt eine Übersicht mit den Service-Webseiten der jeweiligen Anbieter zur Verfügung.

Schritt 3: Weiteres Prozedere klären

“Immer mehr IT-Servicepartner unterstützen ihre Kunden mit einer Fernwartung bei der Aktualisierung, sodass kein Vor-Ort-Termin notwendig wird”, schreibt die Gematik. Ob eine solche sogenannte Remote-Fehlerbehebung in Frage kommt, gilt es jedoch gemeinsam mit dem Dienstleister zu klären.

Knackpunkt Kostenübernahme

Der Knackpunkt: Die Übernahme der entstehenden Kosten – etwa für die Prüfung und Störungsbeseitigung durch die Dienstleister – ist noch unklar, kritisiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). „Wir brauchen jetzt sofort eine Klärung, dass die Rechnungen nicht an die Praxen gehen“, forderte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. „Solange das nicht geklärt ist, werden viele Ärzte und Psychotherapeuten verständlicherweise keinen Dienstleister beauftragen.“

Bereits letzte Woche hatte die Gematik zwar betont, dass in Abstimmung mit dem Bundesgesundheitsministerium Klarheit geschaffen worden sei, dass Betroffenen keine Kosten durch die Situation entstehen sollen und sie keine Sanktionen fürchten müssen. Aber: Offen bleibt bislang, wer die Kosten trägt und folglich auch die Rechnungen erhält. Die KBV will erreichen, dass der IT-Dienstleister nicht direkt mit dem Arzt abrechnet. Dazu sei man bereits im Gespräch mit Ministerium und Gematik und erwarte “bis spätestens Anfang nächster Woche” eine Entscheidung.

Die Gematik setzt unterdessen auf die Kooperationsbereitschaft der Ärzte. “Uns ist bewusst, welche zusätzlichen Aufwände die Betroffenen dadurch haben”, erklärte Björn Kalweit, Leiter Operations bei der Gematik, bereits nach Bekanntwerden der Störung. “Selbstverständlich trifft die Leistungserbringer keine Schuld an der Situation.”

Die Ursache – ein Konfigurationsfehler – wurde bereits gefunden. Die Sicherheit der TI sei nicht betroffen.

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