Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

Test- und ImpfverordnungCorona: Fristen für Abrechnung unbedingt einhalten

In der Corona-Test- und Impfverordnung sind auch Fristen hinterlegt, bis spätestens wann die Abrechnung der erbrachten Leistungen der KV vorliegen muss. Wer zu spät ist, riskiert den Anspruch auf Vergütung. Darauf macht die KV Schleswig-Holstein aufmerksam.

Leistungen, die über die Corona-Test- oder Impfverordnung erbracht wurden, müssen innerhalb bestimmter Fristen abgerechnet werden.

Nach der Corona-Testverordnung:

  • Leistungen, die zwischen dem 1.10. und 30.11.2022 erbracht wurden, müssen spätestens bis zum 31. Januar 2023 gegenüber der KV abgerechnet werden. Danach erlischt ein etwaiger Vergütungsanspruch.
  • Leistungen, die zwischen dem 1. Dezember 2022 und dem 28. Februar 2023 erbracht wurden, müssen innerhalb von drei Monaten abgerechnet werden. Die Abrechnungsfrist für Februar 2023 (Ende der Testverordnung) endet beispielsweise am 31.5.2023.

Nach der Corona-Impfverordnung (gültig bis 7.4.2023):

  • Leistungen, die zwischen dem 1.10.2021 und 31.12.2022 erbracht wurden, müssen bis spätestens 15.4.2023 abgerechnet werden. Eine spätere Abrechnung sei nicht mehr möglich.
  • Leistungen, die zwischen dem 1.1. und 7.4.2023 erbracht wurden, müssen bis spätestens 15.7.2023 abgerechnet werden.

Auf obige Fristen macht die KV Schleswig-Holstein in ihrem Newsletter am Montag (30.1.) aufmerksam. (red)

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.