Berlin. Zur Bewältigung der Coronakrise hat die Bundesregierung am Donnerstag (19.5.) ein ganzes Bündel an steuerlichen Hilfsmaßnahmen beschlossen oder auch verlängert. So bleibt die Homeoffice-Pauschale zunächst bis Ende 2022.
Außerdem wurde die steuerfreie Auszahlung des Pflege-Bonus noch einmal verbessert. Die Steuerfreiheit von Sonderleistungen der Arbeitgeber wurde von 3.000 auf 4.500 Euro angehoben.
Steuerfreier Bonus von 3.000 auf 4.500 Euro angehoben
Zudem wurde der begünstigte Personenkreis erweitert. Die Möglichkeit, den steuerfreien Bonus von bis zu 4.500 Euro an Beschäftigte zu bezahlen, steht nun – neben Einrichtungen für ambulantes Operieren, bestimmten Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Rettungsdiensten – auch Arzt- und Zahnarztpraxen offen.
Der Deutsche Hausärzteverband zeigte sich erfreut über die Ausweitung der Bonusregelung. Er hatte monatelang für eine Lösung gekämpft, die einerseits die Anerkennung der MFA ermöglicht und andererseits politisch durchsetzbar ist. Denn bereits früh hatte sich in der politischen Diskussion gezeigt, dass es keinen steuerfinanzierten Bonus für MFA geben würde. at