Viele Kindertagesstätten in Großbritannien schließen Kinder mit akuter Konjunktivitis vom Besuch aus und betreuen sie erst nach Ausheilung und/oder Antibiotikaanwendung wieder, obwohl es eine offizielle Stellungnahme der Gesundheitsbehörde gibt, dass Kinder mit Bindehautentzündung eine Kita besuchen dürfen.
Bei Fortbildungen wurden Hausärzte (die in Großbritannien primär auch alle Kinder mitbetreuen) mittels eines Fragebogens befragt, ob sie durch Vorschriften von Kindertagesstätten in der Antibiotikaverordnung beeinflusst werden und ob sie schon einmal hauptsächlich oder ausschließlich, um den Kitabesuch zu ermöglichen, antibiotische Augentropfen verordnet haben. Von 200 Ärzten, die den Fragebogen beantworteten, gaben 42,6 Prozent an, durch die Vorschriften beeinflusst zu werden. 25,5 Prozent hatten schon einmal hauptsächlich und 15,4 Prozent ausschließlich Antibiotika verordnet, um die Kitabetreuung zu ermöglichen. Die Autoren diskutieren, dass der Einfluss auf die Verordnungen sogar noch höher sein könnte, da möglicherweise nicht alle Ärzte dies im Fragebogen zugeben wollten.
Fazit: Bei einer akuten Konjunktivitis im Kleinkindalter – einem an sich häufig selbstlimitieren-den Krankheitsbild – werden in vielen Fällen antibiotische Augentropfen nur verordnet, um eine Betreuung in einer Kindertagesstätte zu ermöglichen, ohne dass eine medizinische Notwendigkeit besteht. Es ist zu vermuten, dass dies in Deutschland ganz ähnlich gehandhabt wird.
Finnikin S and Jolly K: Nursery sickness policies and their influence on prescribing for conjunctivitis. British Journal of General Practice 2016 DOI: 10.3399/bgjp16X686125