Berlin. Um gesetzlich Krankenversicherten einen leichteren Zugang zur medizinischen Rehabilitation zu verschaffen, traten zum 1. Juli einige Änderungen in Kraft. So wurde ein neues Formular zur Verordnung der Reha eingeführt.
Für Ärztinnen und Ärzte ist zusätzlicher Aufwand entstanden. Deshalb wurde nun rückwirkend zum 1. Juli die Vergütung für die EBM Nummer 01611 um 13 auf 315 Punkte (35,49 Euro) angehoben. Das teilt die KBV in ihren Praxisnachrichten am Donnerstag (18.8.) mit. Mit der Erhöhung wurde auch die Prüfzeit leicht von zuvor 20 auf 21 Minuten erhöht.
Neuer Zuschlag bei Verordnung geriatrischer Reha
Für die Verordnung geriatrischer Reha hat der Bewertungsausschuss außerdem den neuen Zuschlag 01613 beschlossen. Obligater Leistungsinhalt ist die Durchführung von mindestens zwei Funktionstests, mit denen die Schädigungen nachweisbar sind.
Für die 01613 gibt es einmal im Krankheitsfall 75 Punkte (8,45 Euro). Am Behandlungstag kann sie nicht neben den Testverfahren bei Demenzverdacht nach den Nummern 03242, 16340 und 21340 abgerechnet werden.
Auch im Behandlungsfall Abrechnungsausschlüsse
Einen Abrechnungsausschluss gibt es auch im Behandlungsfall. Die 01613 darf nicht neben den EBM Nummern 03360 (hausärztlich geriatrisches Basisassessment) und 30984 (weiterführendes geriatrisches Assessment) angesetzt werden.
Die Vergütung erfolgt zunächst extrabudgetär. Für die Leistung gehen drei Minuten Prüfzeit in das Tages- und Quartalsprofil.
Der Zuschlag nach der 01613 steht unter anderem Hausärzten, Internisten, Orthopäden, Chirurgen oder Ärzten für Physikalische und Rehabilitative Medizin zur Verfügung.