Wollen Hausärzte den hier beschriebenen Gewinn erreichen, müssen sie die Leistung bei fünf Arbeitstagen in der Woche und damit 60 Arbeitstagen im Quartal auch durchschnittlich 12 mal pro Tag ansetzen, sonst stimmt die Rechnung nicht mehr.
Da die 03230 weiterhin eine Zeitvorgabe von zehn Minuten hat, sind das zwei Stunden, die an diesem Tag in die Plausibilitätsprüfung nach Zeitvorgaben einfließen. Und: Diese erlaubt rechnerisch nur maximal zwölf Stunden Arbeitszeit pro Tag. Das sollte man berücksichtigen, wenn man die Gesprächsleistung 03230 EBM am gleichen Tag zusammen mit anderen Tagesprofilleistungen erbringt und abrechnet.
Auch die beiden weiteren Leistungen der sprechenden Medizin, die bei entsprechendem Qualifikationsnachweis in der hausärztlichen Praxis erbracht werden können, muss man unter diesem Aspekt betrachten: Die EBM-Nrn. 35100 (Differentialdiagnostische Klärung psychosomatischer Krankheitszustände) und 35110 (Verbale Intervention bei psychosomatischen Krankheitszuständen) wurden zwar sogar um je 41 Punkte oder 4,50 Euro aufgewertet, haben aber weiterhin eine Prüfzeit (Tab. 6). Das gilt es im Praxisalltag im Hinblick auf die Plausibilitätsprüfungen nach Zeitvorgaben zwingend zu berücksichtigen. Dies gilt umso mehr, als hier nicht die sogenannten unabhängigen Prüfungsstellen zuständig sind, sondern unmittelbar die regionale Kassenärztliche Vereinigung (KV) – und die addiert “gnadenlos” und völlig losgelöst vom eigentlichen medizinischen Hintergrund der erbrachten Leistungen.