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PraxisdigitalisierungE-Health-Konnektor: Per Update zu neuen Funktionen

Die Gematik erteilte kürzlich die Zulassung dreier E-Health-Konnektoren. Wie ein VSDM-Konnektor zu einem E-Health-Konnektor erweitert werden kann, wie hoch die Kosten für das Update ausfallen und welche weiteren Nutzungsmöglichkeiten nun möglich sind, bespricht der Gebührenordnungsexperte Dr. med. Zimmermann in diesem Artikel.

Die ersten zwei E-Health-Konnektoren sind zugelassen. Im Juli hat die Gematik der Compugroup die entsprechende Genehmigung erteilt, im August folgte Secunet, wie die Unternehmen jeweils mitteilten. Auch die Zulassung für RISE – der dritte Konnektorhersteller am Markt – war dem Vernehmen nach bei Redaktionsschluss bereits in Vorbereitung und sollte zeitnah erfolgen (Anm. der Online-Redaktion: Die Gematik hat RISE am 03.08.2020 die Zulassung zum Feldtest erteilt).

Bei den E-Health-Konnektoren handelt es sich quasi um eine nächste Ausbaustufe, die neben dem Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) zusätzlich medizinische Anwendungen in der Telematikinfrastruktur (TI) – etwa das Ausstellen eines E-Medikationsplans – ermöglicht.

    1. Um den VSDM-Konnektor zu einem E-Health-Konnektor zu erweitern, wird kein neues Gerät benötigt. Stattdessen muss nur ein Software-Update eingespielt werden. Dieses Update wird automatisch über den Update-Service der TI bereitgestellt. Ärztinnen und Ärzte können dieses Update selbst installieren oder über einen Dienstleister einspielen lassen.
    2. Die Kosten für das Update sind in den Pauschalen der Anlage 5 der TI-Finanzierungsvereinbarung (Anlage 32 BMV-Ä) enthalten. Praxen erhalten dafür einmalig eine Pauschale von 530 Euro. Inkludiert sind in dieser Pauschale auch die Kosten für die zusätzlich notwendigen Anpassungen des Praxisverwaltungssystems (PVS). Jeder Konnektorhersteller – zuletzt waren dies drei Firmen – muss ein eigenes E-Health-Update für seinen Konnektor in der Gematik zulassen.
    3. Das Update auf den E-Health-Konnektor ermöglicht die Nutzung der ersten medizinischen Fachanwendungen Notfalldatenmanagement (NFDM) und elektronischer Medikationsplan (E-MP) in der Versorgung. Neben dem Update des Konnektors ist auch eine PVS-Anpassung nötig, um die Anwendungen nutzen zu können. Der Aufwand für die Umsetzung des NFDM wurde bereits durch entsprechende Gebührenordnungspositionen im EBM abgebildet (Tab. 1).

Diese Schritte kommen als nächstes in die Praxis

Die nächste Ausbaustufe der Praxisdigitalisierung ist mit den Anwendungen elektronischer Arztbrief(E-Arztbrief) und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (E-AU) verbunden. Dieser Schritt setzt die Nutzung des Kommunikationsdienstes der TI (KIM) voraus, die wiederum nur über den E-Health-Konnektor möglich ist. Am 29. Juni hat die Gematik den ersten KIM-Dienst bundesweit zugelassen. Mit KIM ist es für Praxen zukünftig möglich, medizinische Dokumente, aber auch einfache Nachrichten elektronisch und sicher über die TI zu versenden und zu empfangen.

Bei dem Dienst handelt sich um einen Ende-zu- Ende verschlüsselten E-Mail-Dienst, der wie ein E-Mail-Programm funktioniert, wobei allerdings jede Nachricht und jedes Dokument verschlüsselt und erst beim Empfänger wieder entschlüsselt wird (“Der Hausarzt” 13/20). Die Übermittlung von KIM-Nachrichten erfolgt ausschließlich innerhalb der TI und somit nur zwischen Teilnehmern, die auch an die TI angebunden sind und einen KIM-Dienst nutzen. Bei wem dies nicht der Fall ist, können die eingangs erwähnten Anwendungen nicht genutzt werden.

Mit dem Abschluss eines Vertrags mit einem Anbieter eines KIM-Dienstes wird in diesem Zuge auch eine KIM-spezifische E-Mail-Adresse vergeben. Diese kann für eine Praxis oder für einen konkreten Arzt erstellt werden.

  1. Grundlage für KIM ist ein Anschluss an die Telematikinfrastruktur mit dem E-Health-Konnektor. Zusätzlich erforderlich ist ein Vertrag mit einem zugelassenen KIM-Anbieter (inkl. KIM-Clientmodul) sowie das Modul für das Praxisverwaltungssystem und ein elektronischer Heilberufsausweis (E-HBA) mindestens der Generation 2.0 für die qualifizierte elektronische Signatur beim Versand von beispielsweise E-Arztbriefen.
  2. Praxen können den KIM-Anbieter frei wählen, da jeder Dienst mit jedem Praxisverwaltungssystem kompatibel sein muss. Als Betriebskostenpauschale erhalten die Praxen für den KIM-Anschluss quartalsweise 23,40 Euro sowie eine einmalige Einrichtungspauschale von 100 Euro.

Die elektronische Übermittlung von Arztbriefen ist die erste Anwendung, welche laut Gesetz nur über einen KIM-Dienst erfolgen darf. Die hierfür zur Verfügung stehenden Abrechnungspauschalen wurden bereits in den EBM eingeführt (Tab. 2).

Blick in die Zukunft: Nächstes Update am Horizont

Mit dem E-Health-Konnektor ist die Entwicklung des Konnektors noch nicht abgeschlossen. Als nächste Stufe wird ein weiteres Update auf den sogenannten E-PA-Konnektor erfolgen, der die Funktionalität der elektronischen Patientenakte (E-PA) ermöglicht. Nach Aussage der Gematik soll dieses Update bereits zum Jahreswechsel zur Verfügung stehen.

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