Sind Patienten mit einem Blasenkatheter zu versorgen, bietet die GOÄ gleich sieben Nummern für die Abrechnung. Bei der Auswahl sollten Ärzte nicht nur das Geschlecht der Patienten, sondern auch die Analogziffern und Sachkosten im Hinterkopf haben.
Der Hausarzt übernimmt beim Patienten die Kontrolle eines Blasenkatheters.
EBM
Beim ersten Kontakt im Quartal rechnet er die 03000 und 03220 EBM ab, dazu den Besuch mit der 01410 und die Blutzuckermessung (BZ) mit der 32025. Für den Wechsel des Blasenfistelkatheters kommen die 02322 und für das Gespräch mit der Tochter über insgesamt 12 Minuten die 03230 EBM hinzu.
GOÄ
Bei Privatversicherten wird der Routinebesuch mit der Nr. 50 plus Wegegeld (Entfernung 5 km), zusätzlich die Nr. 7 bei Untersuchung des Abdomens und die Nr. 3514 für die BZ-Messung angesetzt. Für den Wechsel des Katheters kann analog die Nr. A 1833a abgerechnet werden samt Spülung, Katheterfixation und Verband. Für die Unterweisung setzt er einmal die Nr. 4 an.
HZV
Bei Praxistätigkeit in Sachsen ist der Katheterwechsel in allen Verträgen der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) Teil der Pauschale. Außer bei der IKKclassic: Hier ist er im Ziffernkranz nicht enthalten und muss über die KV abgerechnet werden. Die BZ-Messung (32025) ist in allen Pauschalen enthalten.
Der Besuch (01410) ist bei den durch GWQ vertretenen BKKen und IKKen sowie bei den Ersatzkassen Teil der jeweiligen Pauschale. Die AOK honoriert ihn einzeln mit 23,58 Euro, die übrigen Kassen (EK, IKKclassic, Knappschaft, TK und die durch spectrumK vertretenen BKKen) mit 30 Euro.
Schwerpunkt: Blasenkatheter nach GOÄ abrechnen
Im Gegensatz zum EBM gibt es in der GOÄ sieben Nummern im Zusammenhang mit dem Blasenkatheter. Als einfachste Leistung existiert die alleinige Katheterisierung der Harnblase, abrechenbar beim Mann mit der Nr. 1728 (59 Punkte), bei der Frau mit der Nr. 1730 (37Punkte). Wird gleichzeitig die Blase gespült, kann dies mit der Nr. 1729 (104 Punkte) beim Mann und mit der Nr. 1731 (74 Punkte) bei Frauen abgerechnet werden.
Ist nicht nur eine einmalige Katheterisierung nötig, sondern wird ein Verweilkatheter eingeführt, kommt die Nr. 1732 (74 Punkte) in Frage. Die Spülung der Blase bei liegendem Verweilkatheter ist gesondert mit der Nr. 1733 (40 Punkte) abzurechnen – unabhängig davon, ob es ein transurethraler oder ein Blasenfistelkatheter ist.