Kasuistik
Anamnese: Herr H. hat seinen Hausarzt aufgesucht, weil er seit einigen Wochen unter rezidivierenden Durchfällen leidet. Schmerzen hat er in dieser Zeit keine; der Appetit ist nicht eingeschränkt und das Gewicht bleibt konstant. An Vorerkrankungen besteht eine arterielle Hypertonie und ein nicht-valvuläres Vorhofflimmern. Bestehende Vormedikation: AT1-Blocker, ein neues orales Antikoagulanz (NOAK) sowie ein niedrig dosierter Betablocker zur Frequenzkontrolle. Herr H. war vier Wochen vorher zu einem Urlaub in der Türkei; er ist seit zwei Jahren berentet und geht regelmäßig schwimmen.
Befund: Der 67-jährige Patient befindet sich in altersentsprechend gutem Allgemein- und Ernährungszustand. Haut und sichtbare Schleimhäute gut durchblutet, normaler Hautturgor, kein Ikterus, keine tastbaren Lymphome. Abgesehen von einer normofrequenten Arrhythmie kardiopulmonal unauffälliger Befund. Abdomen weich und eindrückbar, keine Resistenzen, Darmgeräusche lebhaft. Leber und Milz nicht tastbar vergrößert. Sonografie: Normaler Oberbauchbefund bei gesteigerter Peristaltik. Labor: Urin, Blutbild, Entzündungsparameter, Leberwerte und TSH im Normbereich, Stuhlbakteriologie ohne pathologischen Befund.
Diagnose und Beurteilung: Aufgrund der Vorgeschichte und der erfolgten Untersuchungen handelt es sich am ehesten um eine passagere Durchfallneigung nach einem Türkeiaufenthalt und entsprechender Ernährungsumstellung (ICD: R19.4G).
Therapie und weiteres Prozedere: Zunächst Empfehlung einer leichten, fettreduzierten Kost. Nach zwei Tagen ruft Herr H. in der Praxis an, um das Ergebnis der Laboruntersuchungen zu erfragen. Er erreicht nur den Kollegen seines Hausarztes in der BAG, der ihn über die Ergebnisse und die ärztliche Einschätzung seiner Beschwerden aufklärt. Nach einer Woche ist Herr H. beschwerdefrei.
Infolge einer persönlichen Untersuchungen schließt sich oft noch eine telefonische Beratung an, etwa um Laborergebnisse zu besprechen (s. Kasuistik).
EBM
Bei Erstkontakt setzt der Hausarzt die Versichertenpauschale 03000 EBM und die Chronikerpauschale I (03220) an. Da er eine NäPA beschäftigt, fügt die KV neben den Pauschalen 03040 und 32001 auch die 03060 und 03061 hinzu. Die Urinanalyse berechnet er mit den Nrn. 32030 und 32031, die Sonografie mit der 33042 EBM. Die Telefon-Beratung kann der BAG-Kollege des behandelnden Hausarztes mit der 01435 abrechnen.
GOÄ
Die GOÄ bietet für den ersten Kontakt die Nrn. 1 und 7 an. In derselben Sitzung ist auch die Nr. 250 (Blutabnahme) sowie die 3511 und 3531 für die Urinuntersuchung zulässig. Die Laboranalysen werden jeweils als Einzelleistungen abgerechnet. Die Sonografie wird über die Nrn. 410 (Leber) und dreimal 420 (Gallenblase, Pankreas, Nieren) abgebildet. Die telefonische Beratung wird mit der Nr. 1 abgerechnet.