Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

Covid-19Corona-Impfung: Dokumentation und Abrechnung wird detaillierter

Ab 4. Oktober gelten neue Vorgaben bei den Corona-Impfungen. Für Praxen bedeutet das jetzt mehr Aufwand. Eine Übersicht, was sich geändert hat.

Für die Dokumentation und Abrechnung von Corona-Impfungen gibt es neue Vorgaben.

Berlin. Die Dokumentation und Abrechnung von Corona-Impfungen ist seit dem 4. Oktober aufwändiger. Nun müssen Ärztinnen und Ärzte „die genaue Stellung der Impfung in der Impfserie“ angeben. Bislang reichte es aus, eine Erst-, Abschluss- oder Auffrischimpfung zu notieren. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bemängelt die dadurch gestiegene Arbeitsbelastung.

Diese Änderung in der Corona-Impfverordnung ist durch das Covid-19-Schutzgesetz entstanden, die am 17. September in Kraft getreten ist. Die veränderte Dokumentation wirkt sich laut KBV auch auf die Abrechnung aus.

Wie gehen Praxen jetzt vor?

Da der Gesetzgeber auf die Forderungen der Ärzte nicht eingegangen ist, müssen Ärztinnen und Ärzte die Impfungen weiterhin täglich im Impf-DokuPortal erfassen. Weiterhin erfolgt die Meldung pro Praxis, auch wenn dort mehrere Ärzte impfen.

Im Portal ist, unterschieden nach Corona-Impfstoff, die jeweilige Zahl der am Tag stattgefundenen Impfungen einzutragen.

Neu: Zusätzlich ist je Tag zu differenzieren, wie viele Erst-, Zweit-, Dritt-, Viert-, Fünft- oder Sechstimpfungen stattgefunden haben. Statt der Felder „Erst-, Abschluss- und Auffrischimpfung“ finden sich im Portal nun Felder für „Impfung 1, 2, 3 etc“.

Wichtig: Mit welcher Vakzine zuvor geimpft wurde, ist dabei unerheblich, ebenso werden Corona-Infektionen nicht mitgezählt, so die KBV.

Ebenfalls neue Portal-Felder gibt es für die bivalenten Vakzinen von Biontech/Pfizer und Moderna, die auf die Omikronvarianten BA.1 und BA.4/5 angepasst wurden.

Zusätzliche Dokumentation auch bei der Abrechnung

Seit 4. Oktober ist auch die Abrechnung der Impfungen detaillierter zu dokumentieren. Hier ist ebenso zu notieren, die wievielte Impfung eine Person bekommen hat. Dies sollen Praxen im Feld 5009 eintragen.

Wichtig: Alle Impfungen zählen mit. Die Erst- und Abschlussimpfung könne die KBV aus der Pseudoziffern für die Abrechnung ableiten. Diese seien daher nicht extra anzugeben.

Darüber hinaus müssen Ärztinnen und Ärzte im Feld 5010 die Chargennummer des Impfstoffs dokumentieren. Die KBV stellt eine Anleitung für das DokuPortal zur Verfügung sowie eine Ziffernübersicht für die Abrechnung.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.