Berlin. Die Dokumentation und Abrechnung von Corona-Impfungen ist seit dem 4. Oktober aufwändiger. Nun müssen Ärztinnen und Ärzte „die genaue Stellung der Impfung in der Impfserie“ angeben. Bislang reichte es aus, eine Erst-, Abschluss- oder Auffrischimpfung zu notieren. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bemängelt die dadurch gestiegene Arbeitsbelastung.
Diese Änderung in der Corona-Impfverordnung ist durch das Covid-19-Schutzgesetz entstanden, die am 17. September in Kraft getreten ist. Die veränderte Dokumentation wirkt sich laut KBV auch auf die Abrechnung aus.
Wie gehen Praxen jetzt vor?
Da der Gesetzgeber auf die Forderungen der Ärzte nicht eingegangen ist, müssen Ärztinnen und Ärzte die Impfungen weiterhin täglich im Impf-DokuPortal erfassen. Weiterhin erfolgt die Meldung pro Praxis, auch wenn dort mehrere Ärzte impfen.
Im Portal ist, unterschieden nach Corona-Impfstoff, die jeweilige Zahl der am Tag stattgefundenen Impfungen einzutragen.
Neu: Zusätzlich ist je Tag zu differenzieren, wie viele Erst-, Zweit-, Dritt-, Viert-, Fünft- oder Sechstimpfungen stattgefunden haben. Statt der Felder „Erst-, Abschluss- und Auffrischimpfung“ finden sich im Portal nun Felder für „Impfung 1, 2, 3 etc“.
Wichtig: Mit welcher Vakzine zuvor geimpft wurde, ist dabei unerheblich, ebenso werden Corona-Infektionen nicht mitgezählt, so die KBV.
Ebenfalls neue Portal-Felder gibt es für die bivalenten Vakzinen von Biontech/Pfizer und Moderna, die auf die Omikronvarianten BA.1 und BA.4/5 angepasst wurden.
Zusätzliche Dokumentation auch bei der Abrechnung
Seit 4. Oktober ist auch die Abrechnung der Impfungen detaillierter zu dokumentieren. Hier ist ebenso zu notieren, die wievielte Impfung eine Person bekommen hat. Dies sollen Praxen im Feld 5009 eintragen.
Wichtig: Alle Impfungen zählen mit. Die Erst- und Abschlussimpfung könne die KBV aus der Pseudoziffern für die Abrechnung ableiten. Diese seien daher nicht extra anzugeben.
Darüber hinaus müssen Ärztinnen und Ärzte im Feld 5010 die Chargennummer des Impfstoffs dokumentieren. Die KBV stellt eine Anleitung für das DokuPortal zur Verfügung sowie eine Ziffernübersicht für die Abrechnung.