Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Mitte September seine Eckpunkte für das Screening auf Gebärmutterhalskrebs geändert. Frauen ab dem Alter von 35 Jahren soll statt der derzeitigen jährlichen zytologischen Untersuchung alle drei Jahre eine Kombinationsuntersuchung – bestehend aus einem Test auf genitale Infektionen mit humanen Papillomaviren (HPV) und einer zytologischen Untersuchung – angeboten werden. Frauen im Alter zwischen 20 und 35 Jahren haben weiterhin Anspruch auf eine jährliche zytologische Untersuchung. Vorgesehen ist weiterhin, dass die Screening-Strategien inklusive Intervallen und Altersgrenzen nach einer mindestens sechsjährigen Übergangsphase auf Änderungsbedarfe überprüft werden.
In den ursprünglichen Eckpunkten war ein Optionsmodell für das Screening von Frauen ab dem Alter von 30 Jahren festgelegt, wonach für einen Übergangszeitraum eine Wahl zwischen jährlicher zytologischer Untersuchung und primärem HPV-Screening (mit Zytologie-Triage bei positivem HPV-Test) in einem Fünf-Jahres-Intervall vorsah. Eine Kombination beider Screening-Strategien oder ein Wechsel vor Ablauf des Screeningintervalls war dabei nicht vorgesehen.
Die Änderung der Eckpunkte hat der G-BA als Ergebnis des Stellungnahmeverfahrens zum künftigen Zervixkarzinom-Screenings als nötig erachtet. Die Einwände von wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Herstellern und der Bundesärztekammer hatten sich im Wesentlichen auf die Zuverlässigkeit der Testmethoden, die Auswirkungen des geplanten Optionsmodells auf die Teilnahmeraten, das Screeningintervall und die Abgrenzung zur Kuration bezogen.