484 Approbationen wurden im vergangenen Jahr in Niedersachsen für ausländische Ärzte erteilt, 2011 waren nach Auskunft des Niedersächsischen Zweckverbands zur Approbationserteilung noch 298. Die Zahl der vorübergehend erteilten Berufserlaubnisse stieg von 305 im Jahr 2011 auf 859 im vergangenen Jahr. Woher die ausländischen Ärzte kamen, lässt sich nicht genau sagen. Eine Differenzierung nach Herkunftsländern sei nicht möglich, so der Verband, in den Zahlen seien auch die Anerkennungen von Ausbildungen im EU-Ausland enthalten.
Viele Studenten aus Deutschland, die den Numerus Clausus nicht schaffen, gehen für das Studium nach Ungarn oder Österreich und kommen anschließend zurück. Da die EU-Länder untereinander ihre Ausbildungen als gleichwertig anerkennen, sei die Approbation hier für diese Klientel nur eine Formalität. Komplizierter ist die Anerkennung für Mediziner aus dem Nicht-EU-Ausland. Diese müssen erst nachweisen, dass ihre Kenntnisse denen deutscher Mediziner entsprechen – unter anderem, indem sie für begrenzte Zeit in Kliniken arbeiten.
Unter Umständen müssen sie auch Qualifikationen nachholen. Hier dauert das Approbationsverfahren in der Regel mehrere Jahre. Am Ende steht eine Prüfung. Für Ärzte, die als Asylsuchende aus Ländern wie Syrien oder dem Irak kommen, kommt erschwerend hinzu, dass ihre Zeugnisse aus den Heimatländern wegen des Krieges nicht überprüft und damit nicht beglaubigt werden können.